Das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt” für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Bestand startet am 3. September – Landesbausparkassen: Ansatz richtig, aber Anforderungen zu ambitioniert
Ab dem 3. September können Familien die neue Kredit-Förderung für den Kauf von Bestandsimmobilien als selbst genutztes Wohneigentum bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. “Die Landesbausparkassen haben die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode darauf hingewiesen, dass eine reine Förderung des Neubaus keine ausreichende Wohneigentumsförderung ist, weil Wohneigentum zu fast 80 Prozent im Bestand erworben wird. Deshalb ist es erst mal eine gute Nachricht, dass der von so vielen Akteuren einmütig geäußerte Wunsch nach einer Förderung des Bestandserwerbs bei der Bundesbauministerin auf Gehör gestoßen ist”, sagt LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann zum Start des Programms.
Die Freude werde allerdings etwas getrübt durch die Befürchtung, dass das Programm aufgrund seiner hohen Anforderungen viele Familien aus der Einkommens-Zielgruppe gar nicht erreiche: “Immobilien mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen F, G und H innerhalb von viereinhalb Jahren auf den Standard EH 70 EE modernisieren zu müssen – das wird entweder am Zeitrahmen oder am Geld scheitern. Es erscheint jedenfalls zu ambitioniert”, so Guthmann. “Wir lassen uns natürlich gerne eines Besseren belehren, plädieren aber schon jetzt dafür, bei mangelnder Nachfrage nach dem Programm die zeitlichen Vorgaben deutlich zu strecken. Zudem könnten auch bessere Energieeffizienzklassen in die Förderung aufgenommen werden, damit der Sprung zum angestrebten Niveau kleiner und günstiger wird und vor allem das Potenzial an begünstigten Immobilien wächst. Denn: Für den Klimaschutz ist jede Sanierung besser als keine Sanierung, und auch für die Wohneigentumsbildung wäre mehr gewonnen, wenn möglichst viele ältere Immobilien einen Käufer finden anstatt dem Leerstand anheim zu fallen.”
Jung kauft Alt: Die Eckpunkte der Förderung
Das Förderprogramm “Jung kauft Alt” richtet sich an Familien, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 Euro im Jahr beträgt, für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zur Selbstnutzung mit einem Energieausweis der schlechtesten drei Klassen F, G und H. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, je nach der Kinderzahl in Höhe von bis zu 150.000 Euro – also deutlich weniger als Familien im Rahmen der Neubauförderung bekommen können (bis zu 240.000 Euro).
Erhältlich sind auch endfällige Förderdarlehen mit einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren. Diese sind ideal mit einem Bausparvertrag zu kombinieren, der die niedrigen Zinsen für weitere zehn Jahre oder länger sichern kann.
Nach dem Kauf ist die energetische Modernisierung auf einen Standard von mindestens EH 70 EE verpflichtend. “EE” bedeutet, dass die Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern zu mindestens 65 Prozent auf regenerative Energien umgestellt werden muss, also in aller Regel auch ein Heizungstausch nötig ist. Für die Sanierung und den Heizungstausch kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusätzlich genutzt werden.
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