Neue Gesetze und Gesetzesvorhaben treiben die Ausgabenspirale nach oben. IKK classic muss ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2024 anpassen.

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Aufgrund der angekündigten, aber nicht umgesetzten Finanzreform der GKV sowie ungeplanter Kostensteigerungen bei den Leistungserbringern, hat die gesetzliche Krankenversicherung erstmals bereits im ersten Quartal ein deutliches Defizit zu verzeichnen. Die Finanzierungslücke wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf 776 Mio. Euro beziffert. Den Einnahmen der GKV in Höhe von 79,5 Mrd. Euro standen demnach Ausgaben in Höhe von 80,2 Mrd. Euro gegenüber.

„Die Hauptursache für dieses Defizit liegt in der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die richtigerweise über Steuern zu finanzieren wären, stattdessen aber zu einem großen Teil den Beitragszahlern in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet wird”, erläutert Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Der Bundeszuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro, der diese Kosten eigentlich ausgleichen soll, deckt nur einen geringen Teil unserer Aufwände”, so Frank Hippler weiter. Aktuell fehlten in der GKV beispielsweise allein 9,2 Mrd. Euro, um die Ausgaben für Bürgergeldbeziehende zu kompensieren. Diese Finanzierungslücke kritisiert auch der Vorsitzende des Verwaltungsrats der IKK classic, Helmut Dittke: „Die Benachteiligung der Mitglieder der GKV bei der Finanzierung der Kosten für die Bürgergeldbeziehenden ist nicht länger zu akzeptieren. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten für Bürgergeldbeziehende Personen monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. Das ist bei weitem nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür bis zu 420 Euro monatlich.”

Der GKV-Spitzenverband rechnet für das kommende Jahr mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten. Neue Gesetze und Gesetzesvorhaben treiben die Ausgabenspirale immer weiter nach oben. Sowohl das Krankenhaustransparenzgesetz als auch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden die Ausgaben im stationären Sektor deutlich erhöhen. Zuletzt hat der Gesetzgeber zudem mehrfach massiv in die, aus Beitragsmitteln der Versicherten finanzierten, Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherung eingegriffen. „Darüber hinaus kommt der Gesetzgeber unseren Forderungen nach einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Finanzierung der GKV und des Gesundheitssystems weiterhin nicht nach. Eine vorausschauende Finanzplanung, die für stabile Beiträge wichtig ist, ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen deutlich erschwert”, bewertet Helmut Dittke die derzeitige Situation. In seiner Sitzung am 4. Juli 2024 verabschiedete der Verwaltungsrat der IKK classic deshalb auch eine Resolution zur Finanzierung der GKV.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation und der zu erwartenden politischen Entscheidungen hat der Verwaltungsrat der IKK classic in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent beschlossen – wie dies zahlreiche andere Krankenkassen bereits zum 1. Juli 2024 getan haben. Der neue Zusatzbeitrag der IKK classic tritt zum 1. August 2024 in Kraft. „Wir haben uns die Entscheidung, den Zusatzbeitrag zu erhöhen, nicht leicht gemacht. Unsere Verantwortung für die gesetzliche Krankenversicherung im Allgemeinen und die IKK classic im Besonderen nehmen wir sehr ernst. Und diese beinhaltet für uns auch, den Rahmen für eine solide Finanzplanung zu schaffen und den Versicherten der IKK classic weiterhin die gewohnten Leistungen anbieten zu können”, erläutert Helmut Dittke.

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