Vor der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Angebotspflicht für Elementarversicherungsschutz ins Spiel gebracht. Der GDV hält den Vorschlag für akzeptabel.
Die Versicherungswirtschaft appelliert beim Schutz vor Wetterextremem nicht nur auf eine verpflichtende Versicherungslösung zu setzen.
„Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht ist aus unserer Sicht besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Vor allem bleibe die einmalige Angebotspflicht in einer richtigen Versicherungslogik, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien.
„Richtig ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden selbst wählen können, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht“, so Asmussen. Das vom GDV vorgeschlagene Gesamtkonzept bestehe aber aus drei Elementen: Mehr Prävention und Klimafolgenanpassung, freiwilliger Versicherungsschutz und eine Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat für den Fall extremer Naturkatastrophen.
„Aus unserer Sicht ist bei der Prävention und der Klimafolgenanpassung mit dem Vorschlag der einmaligen Angebotspflicht zu wenig passiert, der Aspekt der Risikoteilung fehlt ganz“, sagt Asmussen. Die Einzelheiten der einmaligen Angebotspflicht seien zentral für die Praktikabilität, das bleibe im Detail abzuwarten.
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