Der BDVM setzt sich für Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer höheren laufenden Vergütung ein
Im Rahmen des BDVM-Versicherungsmakler-Fachtages am 4. Juni 2024 in Ingolstadt hat sich Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM, für die Einführung eines Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten ausgesprochen.
Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung soll eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden.
Der BDVM hat bei dieser Forderung die Mehrheit seiner im Lebensversicherungsbereich tätigen Versicherungsmakler hinter sich. Bei einer Mitgliederumfrage zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich haben sich 54,4% der 160 Umfrageteilnehmer für eine Begrenzung der Abschlussvergütung auf 25 Promille und einer gleichzeitigen höheren laufenden Vergütung ausgesprochen.
Die Courtage bleibt die Leitvergütung des Versicherungsmaklers. Die Beratung des Versicherungsmaklers muss angemessen vergütet werden. Dennoch müssen Übertreibungen und Fehlanreize zum Wohl der Versicherungsnehmer und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden Makler vermieden werden. Beide Ziele können mit dem vorgeschlagenen Eingriff erreicht werden.
Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führen zu einer ideologischen Debatte um ein Provisionsverbot. Dabei ist die Branche selbst schuld, sagt Thomas Billerbeck. Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, dass man das Heft des Handelns erneut in die Hand bekommt. Auch angesichts der europäischen Diskussion im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und der BaFin Kritik sei es notwendig, dass die Vermittlerverbände eine proaktiv gestaltende Rolle einnehmen.
Der BDVM wird deshalb aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben.
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