Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass am 20.3.2024 der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) tagte und mit 32 zu 21 Stimmen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten ablehnte.
„Darüber sind wir sehr froh, denn es drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der ECON-Ausschuss sprach sich vielmehr dafür aus, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme bei der Anlageberatung aufrecht zu erhalten. Damit haben weiterhin die Kunden in Deutschland die Möglichkeit, hochwertige Beratungsleistungen der Vermittler in Anspruch zu nehmen, ohne zwingend Honorare bezahlen zu müssen.“
Der ECON-Ausschuss votierte auch dafür, dass im beratungsfreien Vertrieb weiterhin Provisionen gezahlt werden dürfen. Ein partielles Provisionsverbot soll jedoch für den Fall gelten, wenn die Beratung auf unabhängiger Basis angeboten wird. Dies gilt aber nur für die Dienstleistung und soll nicht den Maklerstatus betreffen. Damit nahm der ECON-Ausschuss den Gedanken des BVK auf, Provisionsverbote nicht auf den Status, sondern auf die unabhängige Dienstleistung zu beziehen.
Der BVK hatte sich dahingehend im Februar in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages dazu geäußert. „Hier zeigte sich nach Expertenmeinung, dass die Provisionsvergütung den Kleinanlegern mannigfache Beratungs- und Anlageleistungen ermöglicht“, betont Dr. Wolfgang Eichele, BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied. „Fakten siegten hier über ideologische Vorbehalte gegenüber Provisionen.“
Der ECON-Ausschuss sah außerdem keine Interessenkonflikte zwischen dem Exklusivvertrieb und Kunden, wenn nur eine eingeschränkte Angebotspalette eines Unternehmens vermittelt wird. Auch dies befürwortet der BVK außerordentlich.
Nach dem Beschluss des ECON-Ausschusses stehen noch sogenannte Triloggespräche zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Ministerrat an. Der Gesetzgebungsprozess wird also noch eine unabsehbare Zeit andauern, zumal im Juni das EU-Parlament neu gewählt wird. Der BVK geht dabei nicht davon aus, dass vor der Europawahl die RIS finalisiert wird.
Zur EU-Kleinanlegerstrategie
Im Mai 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf, wie sie das selbst gesetzte Ziel einer größeren Beteiligung von Kleinanlegern an den Renditemöglichkeiten der Finanzmärkte erreichen will. In diesem Entwurf waren u. a. partielle Provisionsverbote vorgesehen, wenn Vermittler erklären, dass sie auf unabhängiger Basis beraten. Dies kritisierte der BVK und pochte auf rechtliche Klarstellungen, dass davon deutsche Versicherungsmakler nicht betroffen sein werden.
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