Zur verabschiedeten europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
“Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden.
Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Es gilt die Vorgabe, dass mindestens 55 Prozent des durchschnittlich gesenkten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung derjenigen Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden.
Eine Riesenherausforderung wird es, die zu sanierenden Gebäude auszumachen. In Deutschland könnte man sich zumindest am Alter der Gebäude orientieren, da insbesondere vor 1977 errichtete Gebäude keine Energieeffizienzanforderungen erfüllen mussten.”
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