Balkonkraftwerke liegen im Trend.
Ihre Verbreitung wird sich weiter beschleunigen, zumal die Bundesregierung das Ziel hat, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Württembergische Versicherung informiert über den passenden Versicherungsschutz solcher Balkonanlagen.
Bereits seit 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger über Erleichterungen im Bereich Photovoltaik freuen. So fällt beispielsweise beim Kauf von Balkonanlagen keine Mehrwertsteuer mehr an. Zahlreiche Gesetzesänderungen sollen künftig helfen, Bürokratie abzubauen und den Bau und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zu beschleunigen. Dazu zählen beispielsweise folgende Maßnahmen:
Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg. Es reicht die Eintragung ins Marktstammdatenregister, und diese soll deutlich einfacher und weniger umfangreich sein als zuvor.
Alte, nicht digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden. Der Einbau eines neuen Zweirichtungszählers ist vorerst nicht notwendig. Die alten, sogenannten Ferraris-Zähler drehen sich bei der Stromeinspeisung durch das Balkonkraftwerk einfach rückwärts.
Statt bisher 600 Watt darf eine Balkonanlage seit Januar 2024 eine Leistung von bis zu 800 Watt einspeisen.
Um eine noch einfachere Installation zu gewährleisten, sollen zukünftig auch Balkonsolaranlagen mit Schuko-Steckern ermöglicht werden. Solche Bestimmungen werden jedoch über technische Normen geregelt und nicht über Gesetze. Daher muss der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) die aktuelle Norm noch überarbeiten.
Wer eine private Balkonanlage außen fest mit dem Wohngebäude oder dem Geländer verbunden anbringt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung versichern. Eine andere Möglichkeit ist die Absicherung über die Hausratversicherung, wenn Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstbewohnten Wohnung die Anlage auf eigene Kosten anschaffen. Mit einer Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist man abgesichert, wenn durch die Balkonanlage Schäden an fremdem Eigentum entstehen oder Personen zu Schaden kommen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com