Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat sich erneut mit einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme für seine Mitglieder und damit die unabhängigen Finanz- und Versichungsvermittlerinnen und -vermittler gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages zu Wort gemeldet.
Anlass war die Anhörung des Finanzausschusses am 21.2.2024 zu den Plänen der EU-Kommission zu einer Kleinanlegerstrategie.
In der 71-seitigen Stellungnahme, welche auch das vielbeachtete Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski, von der Humboldt Universität zu Berlin, zur Europarechtswidrigkeit des in der EU-Kleinanlegerstrategie bisher angelegten Provisionsverbotes für Versicherungsmakler beinhaltet und darauf Bezug nimmt, kritisiert der AfW nochmals aufs Schärfste das komplette Vorhaben.
Bezug genommen wird insbesondere auch auf ein ebenfalls beigefügtes und bisher öffentlich nicht bekanntes ergänzendes Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski mit mehrstufigen, eindeutigen Lösungsansätzen, um das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerinnen und Makler zu verhindern.
In der Stellungnahme wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:
- die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig ist und sich für Versicherungsmakler als partielles Berufsverbot darstellt,
- die fehlerhafte Ausgestaltung eines Best-Interest-Tests,
- die einseitige Fokussierung auf einen Kostenvergleich, ohne hinreichenden Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinanleger,
- unscharfe Anforderungen an eine Portfolioberücksichtigung,
- überflüssige Offenlegungsanforderungen für Zahlungen Dritter,
- eine zu weitreichende Verlagerung von wesentlichen Konkretisierungen in Delegierte Rechtsakte und
- unrealistische Zeitpläne.
„Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung zur Unterstützung bei diesem Thema für die Branche und besonders auch für die Kunden. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben. Vor allem aber bleibt festzuhalten, dass bei Umsetzung des Kommissionsvorschlages die Kleinanleger geschädigt würden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – die Versicherungsmaklerinnen und -makler. Das muss verhindert werden!“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.
Die Stellungnahme https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-AfW-Verband-RIS-Finanzausschuss.pdf inklusive der beiden oben erwähnten Gutachten ist auf der Webseite des AfW abrufbar.
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