Verordnung beschlossen: Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet

Das Bundeskabinett hat am 24.1.2024 die Verordnung zur Regelung des Stichtags zur verpflichtenden Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen und des Anbindungsverfahrens an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht beschlossen. Mit dieser Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) soll gewährleistet werden, dass Anbieter von Altersvorsorgeprodukten bis zum Ende dieses Jahres Schnittstellen schaffen, um ihren Versorgungsberechtigten die Daten zu ihrer Altersvorsorge für eine Digitale Rentenübersicht zur Verfügung stellen zu können. Für die Bürger bedeutet dies, dass sie ab dem 1.1.2025 eine Übersicht ihrer erlangten Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge, wie zum Beispiel aus Riesterverträgen oder Lebensversicherungen, digital abrufen können.

Martin Gattung, Altersvorsorge-Experte und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, einem Beratungshaus für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, erläutert anhand von drei Fragestellungen, was die Bürger von einer Digitalen Rentenübersicht in der Praxis erwarten dürfen.

Welche Vorsorgeeinrichtungen stellen Daten für die Digitale Rentenübersicht bereit?

An der Digitalen Rentenübersicht können grundsätzlich alle Vorsorgeeinrichtungen freiwillig teilnehmen und die Daten bei einer Anfrage der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht übermitteln. Eine gesetzliche Verpflichtung, die Daten bereitzustellen, gibt es nur für Altersvorsorgeeinrichtungen, die von jeher dazu verpflichtet sind, eine sogenannte Standmitteilung mindestens einmal im Jahr an ihre Versorgungsberechtigten zu senden. Zu den verpflichteten 500 Vorsorgeeinrichtungen gehören: Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungsunternehmen sowie Banken, Sparkassen und Investmentfondsanbieter.

Was leistet die Digitale Rentenübersicht, was bringt sie den Bürgern?

Mit der Digitalen Rentenübersicht hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass jeder Bürger seine Altersvorsorgeansprüche, die er bei seinen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen hat, in einem Schritt digital abfragen kann. Die Bürger erhalten so Transparenz über die bereits erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorversorgung und den privaten Altersvorsorgeverträgen, die Möglichkeit, finanzielle Lücken frühzeitig zu erkennen und zu mindern oder zu schließen und die Chance, rechtzeitig eine Vorsorgestrategie zu entwickeln, die nicht nur über einen langen Zeitraum umgesetzt, sondern auch flexibel gestaltet werden kann.

Die Digitale Rentenübersicht liefert eine Übersicht der bislang erreichten Altersversorgung – zum Teil sogar mit Prognoserechnungen – und stellt dem Vorsorgeberechtigten alle Standmitteilungen seiner Versorgungen zur Verfügung. Die Informationen können heruntergeladen und an einen Berater weitergegeben werden. Dieser kann dabei unterstützen, die Daten aus der Digitalen Rentenübersicht richtig zu interpretieren, denn die angezeigten Bruttowerte können durch Abzüge, z. B. von Steuern oder Krankenversicherungsbeiträgen, in der Rentenphase gekürzt werden.

Wie lässt sich die persönliche Digitale Rentenübersicht in der Praxis abfragen?

Damit die Bürger ihre persönliche Rentenübersicht digital – über das Portal “rentenübersicht.de” – abrufen können, wurde die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, eine Organisationseinheit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund, gegründet. Die ZfDR ruft bei den Vorsorgeeinrichtungen die Daten zu den eingegangenen Anfragen der Vorsorgeberechtigten ab. Die Vorsorgeeinrichtungen stellen daraufhin über eine Schnittstelle die vorhandenen Versorgungsansprüche, die der Anfrage eindeutig zugeordnet werden können, bereit.

Für die Abfrage benötigt der Vorsorgeberechtigte

seinen elektronischen Personalausweis,

die PIN für die Datenabfrage,

seine SteuerID,

ein internetfähiges Endgerät, z. B. Smartphone oder Laptop, um die Daten des Personalausweises vom System auslesen zu lassen.

Auf dem Portal führt eine Anleitung Schritt für Schritt zur Anmeldung, zur Abfrage und zum Einsehen der persönlichen Rentenübersicht.

Tipp zur Verwendung des elektronischen Personalausweises

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, kann die elektronische Personalausweis-Funktion freigeschalten lassen und erhält eine PIN, die bei der ersten Benutzung geändert werden muss. Anschließend lädt man eine App auf sein Handy, mit der die Daten des Ausweises rechtssicher ausgelesen werden können. Durch den elektronischen Personalausweis wird die Identität des Abfragenden sichergestellt. Die jeweiligen Altersvorsorgeansprüche werden per eindeutiger SteuerID bei den Vorsorgeeinrichtungen abgefragt. So wird gewährleistet, dass nur Ansprüche, die einer eindeutigen SteuerID zugeordnet werden können, bei den entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen durch die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht abgerufen werden. Die Zentrale Stelle selbst hält keine Datenbank mit den gesammelten Vorsorgeansprüchen vor.

Fazit

Die digitale Rentenübersicht ist ein guter Schritt hin zu mehr Transparenz über die persönliche Altersvorsorgesituation jedes Einzelnen. Lücken in der Vorsorge lassen sich so früh erkennen und durch geeignete Vorsorge schließen. “Die Digitale Rentenübersicht ist ein wesentliches Mittel, um beizeiten eine persönliche Strategie für eine lebenswerte Zukunft im Alter zu entwickeln”, fasst Martin Gattung den Nutzen der Rentenübersicht zusammen.

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