Breite Unterstützung auch aus anderen Ländern Europas – Praxisnahe Finanznormen helfen der Finanzbranche und dem Verbraucherschutz besser als Gesetze

Unter maßgeblicher Beteiligung der im DIN-Normenausschuss Finanzen (NAFin) engagierten Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) bei der europäischen Normungsorganisation CEN die Gründung des „Technical Committee Finance“ erreicht. Das neue Gremium CEN/TC 475 soll als europäisches Pendant zum im vergangenen Oktober gegründeten NAFin wirken. Dr. Klaus Möller, Vorsitzender des NAFin-Beirates und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG, sagt: „ Angesichts zunehmender EU-Regulierungen ist es geboten, uns schnell mit unseren Vorstellungen von wirksamem Verbraucherschutz auch in Brüssel zu formieren.“ Neben Deutschland (DIN) als Initiator haben sich auch Bulgarien, Finnland, Italien, Schweiz, Spanien  und das Vereinigte Königreich mit ihren jeweiligen Normungseinrichtungen zur aktiven Mitwirkung an der Erarbeitung von europäischen Finanznormen bereit erklärt. Insgesamt hat die Initiative von DIN zur Gründung des neuen CEN/TC aus der Mehrheit der 34 in CEN engagierten europäischen Ländern eine starke Unterstützung erfahren.

Der NAFin wird den neuen Ausschuss durch die Entsendung deutscher Fachleute als Spiegelgremium begleiten, die nationale Meinungsfindung koordinieren und das Sekretariat des europäischen Gremiums führen. Dabei werden ganz wesentlich auch die bestehenden europäischen Netzwerke der deutschen Vermittlerverbände helfen. Martin Klein vom Votum-Verband: „Um den praxisfernen und auch für den Verbraucherschutz häufig wirkungslosen Regulierungsansätzen der EU-Gesetzgeber etwas entgegenzusetzen, müssen wir als Finanzbranche mit eigenen europäischen Normen aktiv werden und es besser machen.“ Die Unterstützung von Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Politikern, Verbänden und namhaften Finanzdienstleistern bestätigt das NAFin-Bestreben nach einer echten Qualitätsverbesserung der Finanzberatung.

Gesetze mit selbstverpflichtenden Normen überflüssig machen

Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Anwendung der bestehenden Normen zunächst unter den deutschen Finanzdienstleistern und später auch in den anderen europäischen Ländern weiter verbreitet. „Nur so, also mit breiter aktiver Selbstverpflichtung, können wir kraftvoll gegenüber dem Gesetzgeber, aber auch vor Aufsichtsbehörden und Kontrollinstanzen auftreten und Gesetze überflüssig machen. Und wir sehen bereits: Der Zuspruch auf politischer Ebene wächst“, so Möller, und weiter: „Selbstbestimmte Normung statt fremdbestimmte Regulierung ist unser Ziel für 2024.“

Das CEN/TC 475 „Finance“ wird sich zunächst mit Normungsarbeiten in den Bereichen der Finanzanalyse, der Risikoanalyse sowie der Nachhaltigkeitsdeklaration von Finanzprodukten befassen. DIN und die NAFin-Mitglieder gehen davon aus, dass sich mit dem Beginn der inhaltlichen Arbeiten weitere Länder aktiv an der Normung im Bereich der Finanzen einbringen werden.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Vorrangiger Geschäftszweck der in Heidelberg ansässigen DEFINO Institut für Finanznorm AG ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie von Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Zum Nutzen der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstände des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de