Was es bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen zu beachten gilt
Zum 31.12. steht bei den meisten deutschen Unternehmen der Jahresabschluss an. Dabei müssen auch die Pensionsverpflichtungen für die Steuer- und Handelsbilanz ermittelt werden. Für international agierende Unternehmen (beziehungsweise deren Töchter) ist gegebenenfalls eine Bewertung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erforderlich. Damit es beim diesjährigen Jahresabschluss keine bösen Überraschungen gibt, fasst Richard Breese, Aktuar (DAV), Sachverständiger IVS und Leiter Aktuarielle Services 1 bei der Longial, im Folgenden die Besonderheiten, die es zu beachten gilt, zusammen.
Gestiegener HGB-Rechnungszins
Laut aktuellen Prognosen der Longial beträgt der nach § 253 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) für die Diskontierung von Pensionsrückstellungen zu verwendende Zins zum 31.12.2023 1,83 Prozent (Zehn-Jahres-Durchschnitt) beziehungsweise 1,76 Prozent (Sieben-Jahres-Durchschnitt). Der letztgenannte Zins wird allerdings nur zur Ermittlung der Ausschüttungssperre bei Pensionsverpflichtungen genutzt. „Wir haben dieses Jahr erstmalig den Fall, dass der Rechnungszins im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag gestiegen ist“, erläutert Richard Breese. „Zu diesem Stichtag entstehen damit erstmals Zinsänderungserträge, während in den letzten Jahren stets ergebniswirksame Aufwände aus der Änderung des Rechnungszinses in der Handelsbilanz auszuweisen waren.“
Zinsentwicklung nach IFRS/US-GAAP
Aufgrund der langjährigen Durchschnittsbildung steigt der handelsbilanzielle Zins in der Regel nur langsam an. Das aktuelle hohe Niveau der Marktzinsen wirkt sich hingegen direkt auf die Zinsen bei der Bewertung nach IFRS/US-GAAP aus. „Die Dynamiken an den Kapitalmärkten führen aktuell zu größeren Bewegungen der Marktzinsen. Der Rechnungszins zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß der International Accounting Standards (IAS 19) zum 31.12.2023 bewegt sich dabei in einer Größenordnung von 3,75 Prozent“, so Richard Breese. Im Vergleich zum Bilanzstichtag im Vorjahr (31.12.2022) ergibt sich daher ein Anstieg im Bereich von circa 0,5 Prozentpunkten.
Inflation und die Folgen für Rentenanpassungen
Die Europäische Zentralbank (EZB) rechnet für das Jahr 2023 mit einer relativ hohen Inflationsrate von über 5 Prozent. In den nächsten Jahren soll die Inflation nach Schätzungen der EZB jedoch kontinuierlich auf das langfristig angestrebte Niveau von 2 Prozent absinken. Für Rentenanpassungen der deutschen Betriebsrenten ist hingegen zumeist die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) ausschlaggebend. Dieser sinkt aktuell ebenfalls und liegt derzeit bei einem Niveau von circa 4 Prozent, Tendenz weiter sinkend.
Aufgrund der hohen Duration von Pensionsverpflichtungen sollte der Rententrend auch entsprechend langfristig angesetzt werden. „Deshalb raten wir trotz der momentan hohen Inflation zu einer Festlegung des Rententrends zwischen 2 und 2,5 Prozent“, so Richard Breese. Sofern im Bestand noch eine Rentenanpassung auf Basis der Entwicklungen der letzten Jahre mit höheren Inflationswerten erfolgen muss, kann das in technischer Hinsicht bedeuten, dass in der mathematischen Bewertung der laufenden Renten ein entsprechender Anpassungsfaktor zusätzlich zum langfristig gewählten Rententrend berücksichtigt werden sollte.
Der PSV-Beitragssatz 2023
Nach Verlautbarungen des Aufsichtsrats des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) beläuft sich der Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille.
Verantwortlich für den Inhalt:
Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de