Der Entwurf des kürzlich veröffentlichten neuen CDU-Grundsatzprogramms fordert u. a. eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge, da die gesetzliche Rente allein eine auskömmliche Alterssicherung nicht garantieren kann. Dies begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
„Wir sagen schon seit Jahren, dass es einer zusätzlichen Altersvorsorge braucht, um im Alter abgesichert zu sein“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge darf jedoch nicht die individuellen Lebenslagen der Kundinnen und Kunden und ihre Wünsche ignorieren. Ein Obligatorium darf also nicht so weit gehen, dass hier nur bestimmte Produkte einseitig bevorzugt werden, auch nicht in der betrieblichen Altersvorsorge. Denn auch die staatlich geförderte Riester-Rente bietet mit ihren verschiedenen Produkttypen wie Versicherungen, Wohn-Riester und Fondssparplänen vielfältige Vorsorgemöglichkeiten. Allerdings sagen wir auch, dass die Riester-Rente dringend von bürokratischen Zumutungen und Begrenzungen der Zulageberechtigten entschlackt und reformiert werden muss.“
Der BVK fordert außerdem, dass im zukünftigen System einer obligatorischen Altersvorsorge der Berufsstand der Versicherungsvermittler nicht übergangen werden darf. BVK-Präsident Heinz: „Schon seit Dekaden übernehmen wir in sozialpolitischer Verantwortung die Absicherung unserer Kundinnen und Kunden, entwickeln ein Vertrauensverhältnis und beraten sie qualifiziert nach den Prinzipien der ehrbaren Versicherungskaufleute. Daher erwarten wir von jeder neuen programmatischen Ausrichtung der Altersvorsorge, dass sie die Bedeutung unseres Berufsstands entsprechend bedenkt.“
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