Wer fürs Alter vorsorgt, kann mit einer Sonderzahlung in eine Riester- oder Rürup-Rente im Jahresendspurt noch Steuern sparen. Allerdings gibt es Grenzen zu beachten.

Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben pro Jahr bis 2.100 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei einem Grenzsteuersatz von zum Beispiel 35 Prozent erhält ein Single neben seiner Grundzulage von 175 Euro im Riester-Vertrag auch noch 560 Euro an Steuerersparnis im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen, erklärt die uniVersa Versicherung. Noch mehr Steuern sparen lässt sich mit der Rürup-Rente. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung können in diesem Jahr bis zu 26.528 Euro (Verheiratete: 53.056) an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Sonderzahlung von beispielsweise 3.000 Euro bringt hier bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent eine Steuerersparnis von 1.050 Euro. Die kann auch für Selbstständige und Freiberufler interessant sein, um damit das zu versteuerndes Einkommen im Jahresendspurt noch zu mindern, so die uniVersa.

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