Aus Sicht der Mitarbeitenden ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) das wichtigste Arbeitgeber-Benefit

Um im Kampf um Arbeitskräfte bestehen zu können, ist eine attraktive bAV unerlässlich

Der Funk bAV-Atlas zeigt auf, was in der heutigen bAV Standard ist

Ein attraktives Versorgungsmodell muss mehr leisten, als nur die Standards zu erfüllen

Mit einem zusätzlichen individuellen Benchmarking finden Arbeitgeber zur passenden bAV in ihrem Marktumfeld

Arbeitskräfte sind ein kostbares Gut geworden. Wer im „War for Talents“ bestehen will, muss seinen Mitarbeitenden, aber auch potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten ein attraktives Gesamtpaket an Benefits anbieten. Die Befragung von Arbeitnehmenden im Rahmen der Funk-Studie „Wellbeing im Unternehmen fördern – Betriebliche Krankenversicherung Survey 2023 aus Sicht der Mitarbeitenden“ hat gezeigt, dass von allen zusätzlichen Arbeitgeberleistungen die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV) in der Wahrnehmung der Beschäftigten das höchste Ansehen genießen.

Mit dem Funk bAV-Atlas den Weg zur passenden bAV finden

Um herauszufinden, was eine konkurrenzfähige bAV auszeichnet, hat Funk Vorsorge die Versorgungslandschaft in Deutschland anhand von über 150 verschiedenen Versorgungsplänen von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen analysiert. Im Funk bAV-Atlas 2023 wurden dabei ausschließlich Versorgungen berücksichtigt, die auch neu eintretenden Mitarbeitenden offenstehen und bei denen der Arbeitgeber einen signifikanten Eigenbeitrag aufbringt.

Die Ergebnisse der Benchmark-Studie zeigen, dass es viele Bereiche gibt, in denen eindeutige Trends zu erkennen sind. Zum Beispiel bei der Zusageart, bei der die beitragsorientierte Leistungszusage die mit Abstand am häufigsten genutzte Form ist und derzeit nahezu alternativlos scheint. Auch bei den Punkten Pensionsalter, Rentenanpassung, Unverfallbarkeit und Zahlung der Versorgungsbeiträge gibt es klare Favoriten in der Wahl der Unternehmen.

Unterschiedliche Wege können zum Versorgungsziel führen

Weniger eindeutig in ihren Präferenzen zeigen sich die Arbeitgeber bei Fragen der Finanzierung und der Wahl des Durchführungsweges. Hierzu stellt Dr. Markus Dimmer, Consultant Sales bei Funk Vorsorge, fest: „Etwa 70 % der Arbeitgeber leisten einen Versorgungsbeitrag, ohne dass sich die Mitarbeitenden finanziell beteiligen müssen. Und 42 % sind bereit, einen Beitrag zu zahlen bzw. einen Grundbeitrag zu erhöhen, wenn die Beschäftigten auch selbst etwas durch Gehaltsumwandlung in ihre bAV einbringen.“ Die Höhe der Arbeitgeber-Beiträge und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung liegen die Versorgungsbeiträge überwiegend bei zwei bis fünf Prozent des Gehalts, bei Gehaltsteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze teilweise auch deutlich darüber. Im Fall von Festbetragszusagen zahlen die Unternehmen durchschnittlich 1.200 Euro pro Jahr.

Christian Till, Bereichsleiter Sales, ergänzt: „In unserer Untersuchung dominieren Versorgungen in den Durchführungswegen Direktversicherung sowie Unterstützungskasse, die häufig auch kombiniert werden, um steuerfreie Dotierungen oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz zu ermöglichen. Daneben findet man insbesondere bei Großunternehmen auch die Direktzusage, die einen größeren Gestaltungsspielraum bietet, wie etwa die Möglichkeit der Innenfinanzierung von Versorgungsleistungen oder der Einbindung von Wertpapieren.“

Die Analyse des Leistungsspektrums zeigt, dass in den arbeitgeberfinanzierten Versorgungsplänen die Altersleistungen dominieren. Todesfall-Leistungen beschränken sich meist auf das angesparte Versorgungsguthaben, Invaliditätsleistungen bleiben häufig außen vor. Hierzu merkt Stefan Hillen, stellvertretender Bereichsleiter Sales, an: „Der Trend geht dahin, Todesfall- und Invaliditätsleistungen über eigenständige Risikopläne zuzusagen, typischerweise als einjährig wiederkehrende Direktzusagen mit einem Todesfallkapital in Höhe des doppelten Jahresgehalts und – sofern mitenthalten – einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 40 % des Gehalts.“

Ein attraktives Versorgungsmodell braucht gute Beratung

Zu wissen, was in aktuellen Versorgungsplänen zum Standard gehört, hilft Unternehmen dabei, mit ihrer bAV konkurrenzfähig zu sein. Die drei Experten von Funk Vorsorge geben aber zu bedenken: „Die Elemente einer modernen Plangestaltung zu kennen, reicht alleine nicht aus, um eine attraktive bAV aufzustellen. Wichtig ist auch, ein Versorgungsmodell zu wählen, das für die Mitarbeitenden leicht verständlich und in seiner Wertigkeit nachvollziehbar ist. Eine gut aufbereitete Kommunikation sowie individuelle und digitale Beratungsangebote unterstützen dabei.“

Auf dem Weg zu einem attraktiven Versorgungswerk unterstützt Funk Vorsorge Arbeitgeber mit dem zusätzlichen Angebot eines individuellen Benchmarkings für bestehende oder neue Pensionspläne. Damit das Ziel auch erreicht wird und das beliebteste Benefit aus Sicht der Mitarbeitenden den Erwartungen gerecht werden kann!

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