Insgesamt 28,2 Millionen Euro (Vorjahr: 27,3) zahlte die uniVersa Krankenversicherung in diesem Jahr an leistungsfrei gebliebene Versicherte zurück.
Die Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung und belohnt kostenbewusstes Verhalten.
Im September hatten Versicherte der uniVersa Krankenversicherung, die für das letzte Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, Grund zur Freude: Sie bekamen je nach Tarif und leistungsfreien Jahren in der Voll- und Beihilfeversicherung sowie beim Krankenhaus- und Kurtagegeld bis zu vier Monatsbeiträge zurück. Beim Beamtenanwärtertarif uni-BA|Kompakt beträgt die Beitragsrückerstattung im ersten leistungsfreien Jahr sogar sechs Monatsbeiträge. „Durch einen Vorausbeschluss gilt dies in diesem Tarif rechtsverbindlich auch für die nächsten drei Jahre“, erklärt Gruppenleiter Rolf Pickel aus der Leistungsabteilung. Bei unterjährigen Versicherungsbeginnen erfolgt die Rückerstattung als Besonderheit anteilig. „Zudem können Leistungsbelege auch noch nachträglich eingereicht werden, falls Versicherte feststellen, dass der Erstattungsbetrag höher ausfällt als die erhaltene Beitragsrückerstattung“, so Pickel. Bei eingereichten Belegen führt die uniVersa als Service automatisch eine Besserstellungsprüfung durch und weist ihre versicherten Mitglieder darauf hin, ob die Erstattung oder eine Beitragsrückerstattung vorteilhafter ist.
Verantwortlich für den Inhalt
uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de