Für das 2023er-Rating zu Grundfähigkeitstarifen hat Franke und Bornberg den Kriterienkatalog nachgeschärft.
Nach dem Relaunch erhalten 26 Tarife in der Kategorie Grundfähigkeit (GF) und 16 Tarife in Grundfähigkeit plus die Top-Note FFF+ (hervorragend). Doch es gibt nicht nur positive Nachrichten.
In den letzten Jahren haben eine Reihe von Lebensversicherern das Geschäft mit Grundfähigkeitsversicherungen neu für sich entdeckt. Doch aktuell scheint der Zulauf zunächst gestoppt. Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Zahl der Anbieter beim GF-Rating 2023 von Franke und Bornberg nahezu gleich. Nur ein Anbieter ist dieses Jahr hinzugekommen.
Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, sieht darin kein Problem: „27 Gesellschaften stehen derzeit im Wettbewerb. Verbraucher haben die Wahl aus einem vielfältigen Angebot. Da ist für jeden ein passender Tarif dabei. Was jedoch noch immer fehlt, sind echte Bedarfsorientierung, verlässliche Standards und transparente Leistungsauslöser.“
Warum Standards für Grundfähigkeiten wichtig sind
Gerade neue GF-Anbieter setzen auf Alleinstellungsmerkmale durch „innovative“ Grundfähigkeiten. „Ob diese als neu verkauften Grundfähigkeiten wirklich einen Bedarf decken oder einfach nur Marketing ohne echte Mehrleistung sind, bleibt abzuwarten“, so Franke. Jedenfalls ergibt sich in der Summe der vielfältigen und kaum vergleichbaren Leistungsbausteine eine völlig undurchsichtige Gemengelage. Und öffnet damit Enttäuschungen Tür und Tor. Denn je nach Anbieter und Konzept können sich Leistungsauslöser auch bei ein und derselben versicherten Fähigkeit deutlich unterscheiden.
Wer seine Leistungen vielversprechend anpreist und sich in der Leistungspraxis auf das Kleingedruckte zurückzieht, komme auf Sicht jedenfalls nicht ungeschoren davon, mahnt Michael Franke. Es drohten Reputationsschäden. „Knie kaputt: Versicherer zahlt trotzdem nicht. Für diese Schlagzeile braucht es wenig Fantasie. Die Assekuranz ist gut beraten, bei der Versicherung von Grundfähigkeiten keine unrealistischen Erwartungen schüren“, so Franke.
Warum die GF keine Handwerker-BU ist
Die GF-Versicherung gilt oft als „BU-Schutz für Handwerksberufe“. Doch das weckt schnell falsche Erwartungen. Während die BU bereits leistet, wenn körperliche oder psychische Einschränkungen eine mindestens 50%ige Berufstätigkeit nicht mehr erlauben, zahlt die GF erst, wenn eine Fähigkeit komplett verloren geht. So ist ein Fliesenleger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf den Knien arbeiten kann, in der BU-Versicherung ein klarer Leistungsfall. In der Grundfähigkeitsversicherung aber darf er gar nicht mehr knien können, um eine Leistung zu erhalten. Selbst mit größeren Knie-Problemen gelingt es in der Regel aber, zumindest kurze Zeit zu knien.
„Erste Einblicke in die Leistungspraxis zeigen: In der Grundfähigkeitsversicherung werden Leistungen häufig zu früh beantragt“, berichtet Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Doch die Leistungsauslöser in der GF seien meist sehr rigoros. „Hier geht es häufig um alles oder nichts. Eine graduelle Beeinträchtigung reicht nicht, um einen GF-Anspruch zu begründen. Das ist vielen Menschen anscheinend nicht klar. Auch Vermittler gehen noch zu oft von einer ähnlichen Leistung aus wie bei einem BU-Vertrag“, mahnt Wedekind.
Warum das Bausteinprinzip zu mehr Haftung führt
GF-Tarife sind meist modular aufgebaut. Mit der Zahl der versicherten Leistungsauslöser steigt der Preis. Grundfähigkeiten mit allen zur Wahl stehenden Bausteinen kosten oft ähnlich viel wie eine BU-Versicherung. Doch wenn, z. B. aus Kostengründen, nicht alle Bausteine abgeschlossen werden, lauern Haftungsfallen. Würde genau dieser (fehlende) Baustein zu einer Leistung führen, löst dies in der Regel eine Forderung nach Haftung aus. Vermittler sollten nicht versicherte Leistungsauslöser und das daraus entstehende Risiko deshalb stets deutlich erläutern und dokumentieren.
Was sich im letzten Jahr bei den GF-Tarifen getan hat
Im Vergleich mit den Vorjahren gab es im Jahrgang 2022/2023 nur wenige Änderungen auf Produktebene. Einige Tarife wurden zusammengelegt, andere haben den Pflegeschutz aus dem Angebot gestrichen. Michael Franke bewertet den vermeintlichen Stillstand durchaus positiv: „Es wäre zu begrüßen, wenn die Branche eine Phase der Konsolidierung einleitet. Statt noch mehr Vielfalt sind jetzt vergleichbare Standards für den Kern der Grundfähigkeitsversicherung gefragt“, appelliert Franke an die Assekuranz. Allerdings könnten schon wenige Newcomer die Verstetigung der Leistungsbilder schnell infrage stellen.
Wie gut sind GF-Versicherungen 2023?
Das neue GF-Rating untersucht 107 Tarife mit 3970 Produktkombinationen von 27 Gesellschaften (Stand September 2023). Franke und Bornberg unterscheidet dabei „Grundfähigkeit“ mit 67 Kriterien und „Grundfähigkeit Plus“ mit 75 Kriterien. Tarife der Plus-Variante bieten Zusatzbausteine mit Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Für das Rating kompensiert Franke und Bornberg die fehlenden Produktstandards und verwendet einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten. Auf diese Weise entsteht eine für alle Tarife einheitliche Grundlage.
Bei drei Grundfähigkeiten wurde 2023 nachjustiert. So gibt es für die GF „Sehen“ nur dann die höchste Punktzahl, wenn Bildschirmtätigkeit expliziert versichert ist. Bei den Grundfähigkeiten „Hören“ und „Gehen“ setzen die Analysten auf Selbstbestimmung der Versicherten. So wird ein Tarif abgestraft, wenn er nicht auf Implantate verzichtet (z. B. Cochlea-Implantat in der GF „Hören“) oder die Nutzung von Gehhilfen verlangt (GF „Gehen“). Die Höchstnote FFF+ geht nur an Tarife, die alle 15 Grundfähigkeiten in der geforderten Qualität absichern.
Fazit und Ausblick
In der Grundfähigkeitsversicherung erhalten 26 Tarife aktuell die Spitzenbewertung FFF+ (hervorragend). Bei der Grundfähigkeitsversicherung plus sind es 16 Tarife. Allerdings darf das gute Ergebnis nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Reihe von Tarifen Ihr Qualitätspotential nicht einmal bei den grundlegenden Fähigkeiten ausschöpfen. Zudem kommt es im Einzelfall für den Leistungsanspruch auf die genaue Formulierung der Leistungsauslöser an.
Aktuell zeichnet sich eine weitere Neuerung ab: Der erste Versicherer führt einen Baustein „Sport“ ein. Dieser versichert den Verlust von Fähigkeiten wie „Kopf und Rumpf drehen“ und „Rumpf beugen“. Mit der Bezeichnung „Sport“ werden erstmals auch Freizeitaktivitäten in die Produktwerbung einbezogen. Auf diese Weise wird versucht, die GF-Versicherung auch als Kompensation für entgangene Lebensqualität zu positionieren. Ob und wie dieser Ansatz auf Akzeptanz stößt und Nachahmer findet, wird sich zeigen.
Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit.
Verantwortlich für den Inhalt:
Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de