Anlagen in Fremdwährungen bieten erfahrenen Investoren Chancen durch höhere Zinsen sowie durch mögliche Währungsgewinne – Doch eine solche Investition beinhaltet auch etliche Risiken – Anleger sollten zudem beachten, dass die Nutzung von Fremdwährungskonten speziellen Steuerregeln unterliegt

Ob in US-Dollar, Britischem Pfund oder Schwedische Kronen – Fremdwährungskonten sind nicht nur bei international agierenden Unternehmen gefragt. Auch private Investoren entdecken zusehends die Chance, von höheren Zinserträgen zu profitieren und gleichzeitig ihr Vermögen über mehrere Währungen zu diversifizieren. „Es ist speziell für erfahrene Investoren grundsätzlich zu empfehlen, dass sie in einem breit diversifizierten Portfolio auch in Märkte außerhalb des Euroraums investieren“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Und ein beliebtes Mittel, um das umzusetzen, sind Fremdwährungskonten.

Doch die Devisenkonten haben auch ihre Fallstricke. „Anleger, die ein Devisenkonto eröffnen, sollten sich erst einmal genau mit den Bedingungen auseinandersetzen“, rät Prof. Tilmes. Denn mitunter kann es zu starken Wechselkursschwankungen kommen, und das nicht nur bei exotischeren Fremdwährungen, sondern auch bei den sogenannten Hartwährungen wie dem US-Dollar oder dem Schweizer Franken. Investoren sollten deshalb die Wechselkursrisiken, die in der Regel stark von volkswirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden, entsprechend genau analysieren. Zu den Kriterien zählen etwa Staatsverschuldung, politische Stabilität, Wirtschaftswachstum und die Geldpolitik des jeweiligen Landes.

Komplexe Steuerregelungen

Im Grundsatz geht es um das Halten von Fremdwährungsguthaben, das bedeutet nicht auf Euro lautende Währungen, im In- und Ausland auf verzinslichen und unverzinslichen Konten sowie der Kauf und Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art in fremder Währung. Erschwert wird die Situation für Inhaber von entsprechenden Kapitaleinkünften dadurch, dass selbst inländische Banken in diesen Fällen keine Einkünfteermittlung vornehmen bzw. aktuell vornehmen müssen. Das hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige oder Steuerberater die resultierenden Veräußerungsgewinne ermitteln muss.

Im Vorfeld einer Investition sollte genau die steuerliche Behandlung von Fremdwährungskonten beachtet werden. „Hier hat es durch das Bundesfinanzministerium erst vor kurzem eine wichtige Änderung gegeben“, informiert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Konnten bislang Fremdwährungsgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden, und zwar unabhängig davon, ob das Konto verzinst war oder nicht, so hat das BMF mit Schreiben vom 19. Mai 2022 eine Verschärfung vorgenommen.

Es kommt darauf an: Unverzinste oder verzinste Konten

Sofern das Gutschriftenkonto unverzinst ist, verbleibt es bei der bisherigen Handhabung entsprechend § 23 EStG. Wird ein Währungskursgewinn erzielt, ist dieser nach einem Jahr steuerfrei. Innerhalb der Jahresfrist unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Veranlagung. Es bleibt bei der Möglichkeit zur Verlustverrechnung mit (Spekulations-)Gewinnen nach § 23 EStG.

Erfolgen Gutschriften hingegen auf ein verzinstes Fremdwährungskonto, stellt dies nach Auffassung

der Finanzverwaltung nunmehr eine Anschaffung im Sinne des § 20 EstG dar. Damit werden Transaktionen auf verzinslichen Fremdwährungskonten in den Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer verschoben, wodurch etwaige Währungsgewinne – unabhängig von einer Behaltensfrist – immer steuerpflichtig sind.

Durchführung der Besteuerung

Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Wege des Steuerabzugs. Für die depotführenden Stellen geht hiermit ein erheblicher Umsetzungsaufwand einher. Aus diesem Grund wird durch die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Steuerabzug erst für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2025 erfolgt. Die Frist wurde aktuell aufgrund Interventionen aus der Praxis um 1 Jahr nach hinten verschoben. Dies entbindet den Anleger allerdings nicht von der Pflicht, die aus Anschaffungen bis Ende 2024 erzielten Gewinne ordnungsgemäß im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern. Da die geänderte Rechtsauffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist, sind sogar Transaktionen betroffen, die vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens abgeschlossen wurden.

„Aus unserer Sicht sind Investments in Fremdwährungen aufgrund der genannten Punkte ohnehin nur für erfahrene und chancenorientierte Anleger geeignet“, so Tilmes und ergänzt: „Für Anleger ist es extrem wichtig, nicht nur auf die Vorzüge eines Fremdwährungskontos zu achten, sondern sich auch sehr genau mit den steuerlichen Bedingungen auseinanderzusetzen.“ Fremdwährungsanlagen gehören schon aus Diversifikationsüberlegungen zum modernen Depotmanagement, was den Sachverhalt bedeutsam macht.

FPSB-Professionals leisten wichtige Unterstützung

Professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®), können bei der Suche nach den richtigen Fremdwährungsanlagen helfen. Mit Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation und einer Liquiditätsrechnung überprüfen die CFP® -Professionals, was in Frage kommt und geben detailliert Auskunft über Vor- und Nachteile der geplanten Investitionen.

Der große Vorteil: Die CFP®- Professionals genießen nicht nur die anerkannt beste Ausbildung im Finanzbereich, sondern sind auf Grund strenger ethischer Standesregeln zuallererst den Interessen ihrer Kunden verpflichtet. So sind sie in der Lage, das Für und Wider solcher Konten individuell für den jeweiligen Anleger genau abzuwägen und eine Entscheidungshilfe zu liefern, ob sich ein solches Fremdwährungskonto tatsächlich auszahlt. Und sie können, wenn sich die Eröffnung eines solchen Kontos lohnen sollte, Anleger bei der ordnungsgemäßen Versteuerung aller Wechselkursgewinne unterstützen.

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