Die Evangelische Bank (EB) hat ihre Kund:innen in Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft im Rahmen ihres jüngsten „Lebenswert-Treffs“ über wichtige regulatorische Entwicklungen und Anforderungen informiert.
Ein zentrales Thema waren dabei die neuen Spielregeln für das Kreditgeschäft aus den sich ändernden Rahmenbedingungen der 7. MaRisk-Novelle, so vor allem die Einbeziehung von ESG-Kriterien im Rahmen der Kreditvergabe und der Kreditrisikosteuerung der Banken.
Bankkund:innen müssen seit jeher Unterlagen zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Situation, insbesondere Jahresabschlüsse, einreichen, um ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen nachzuweisen. Neu ist, dass zunehmend Nachhaltigkeitsfaktoren in die Beurteilung der finanziellen Lage von Unternehmen einbezogen und die bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen konsequent um ESG-Daten erweitert werden müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzt damit aktuelle Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht in nationales Recht um.
„Die aufsichtsrechtlichen Neuerungen stellen für uns, aber indirekt auch für unsere Kund:innen eine besondere Herausforderung dar“, sagt Joachim Fröhlich, Mitglied des Vorstands der EB. „Als Evangelische Bank sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Kund:innen in Kirche, Sozial- und Gesundheitswirtschaft frühzeitig auf neue Anforderungen hinzuweisen und ihnen gleichzeitig Lösungswege aufzuzeigen – auch durch unser ‚LebensWert-Treff‘-Format, das in der vergangenen Woche erneut mehr als 50 Entscheider:innen aus den genannten Branchen zusammenbrachte“, so Fröhlich.
Erhebung von zusätzlichen Daten erforderlich
Christian Schwarzrock, Direktor Finanzmanagement der EB, benennt die zentralen Neuerungen: „Im Rahmen von Finanzierungsanfragen sind neben den bekannten Unterlagen zu Bonität und Investition künftig weitergehende Daten zu den geplanten Vorhaben, aber auch zu Sicherungsobjekten unter Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen“, so Schwarzrock. „Auf dieser Basis ist es dann unsere Pflicht, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bzw. des Finanzierungsobjekts zu prüfen. Das klassische Bonitätsrating wird um einen individuellen ESG-Risiko-Score ergänzt, welcher perspektivisch auch Einfluss auf die Kreditkondition haben wird.“
Ihren Kund:innen empfiehlt die EB vor diesem Hintergrund, sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Es ist ratsam, bereits jetzt damit zu beginnen, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, in der Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden, ein ESG-Management in den Einrichtungen zu implementieren und über Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten.
Über die Evangelische Bank eG
Die Evangelische Bank ist ein werteorientierter Finanzpartner mit christlichen Wurzeln. Sie gestaltet gemeinsam mit ihren Kunden in Kirche und Diakonie sowie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft eine nachhaltig lebenswerte Gesellschaft. Um das zu erreichen, setzt die Bank auf ihr exzellentes Branchen-Know-how und bietet umfassende Finanzlösungen für den kirchlich-diakonischen und sozialen Bereich. Mit einer Bilanzsumme von 8,55 Mrd. Euro gehört die Evangelische Bank zu den größten Kirchenbanken und Genossenschaftsinstituten in Deutschland.
Im Kerngeschäft finanziert die Evangelische Bank Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Altenpflege, Jugend- und Behindertenhilfe, Bildung, bezahlbarer Wohnraum sowie privater Wohnbau und investiert in Vorhaben, Unternehmen und Institutionen, die für eine nachhaltig lebenswerte Gesellschaft einen positiven Beitrag leisten.
Die Evangelische Bank richtet ihr unternehmerisches Handeln nach den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und nach den anspruchsvollen EMASplus-Kriterien aus.
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