Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein Provisionsverbot für Finanzberater fallen gelassen – Für den FPSB Deutschland ist die Frage der Vergütung bei einer Anlageberatung aber ohnehin zweitrangig – Entscheidend sind ganz andere Kriterien
Die Debatte wurde zum Teil heftig geführt, nun sind die Pläne der EU-Kommission, ein allgemeines Provisionsverbot im Finanzvertrieb einzuführen, vom Tisch. Zumindest vorerst. Den entsprechenden Beschluss haben die Brüsseler Verantwortlichen bis auf Weiteres verschoben. Ungeachtet dessen wurde über das Pro und Contra eines Verbots der provisionsorientierten Anlageberatung in den vergangenen Wochen und Monaten viel gestritten. Während Befürworter darauf hinwiesen, dass Provisionen Fehlanreize setzen würden, weil sie den Berater für den Verkauf möglichst teurer Finanzprodukte belohnen, erklärten die Gegner, dass sich gerade Kleinanleger eine unabhängige Honorarberatung gar nicht leisten könnten.
Für den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) lenkt diese Diskussion vom eigentlichen Thema ab. Denn es komme nicht auf die Form der Vergütung an, sondern vielmehr auf die Qualität der Beratung. „Ob Honorar- oder provisionsorientierte Beratung – die Vergütungsform sagt nichts über die Beratungsqualität aus“, sagt FBSB-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes.
Für den FPSB-Vorstand steht fest: „Egal, für welche Form der Anlageberatung der Kunde sich entscheidet: Gratis bekommt er sie nicht – auch wenn der Berater über Provisionen vergütet wird und die Beratung nicht separat in Rechnung gestellt wird.“ Dagegen sei auch nichts einzuwenden. „Hauptsache, es gibt keine versteckten Provisionen, über die der Kunde nichts erfährt“, so Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.
„Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass der Ansatz, den der FPSB Deutschland immer verfolgt hat, nämlich die Koexistenz von Provisions- und Honorarberatung, für den Schutz des Kundeninteresses der einzig richtige ist“, betont Prof. Tilmes. Der Kunde sollte selbst entscheiden können, welche Beratung er wahrnehmen möchte. „Gut und entscheidend ist, wenn Kunden Finanzplanung erleben. Deshalb sollte die Finanzplanung als Selbstverständnis im Beratungsalltag aktiv vom Berater eingesetzt werden“, fordert der Finanzexperte.
Denn bei der Beratung sollte nicht der Produktverkauf, sondern das individuelle Bedürfnis des Kunden im Vordergrund stehen. „Objektivität und Transparenz müssen bei der Empfehlung von Produkten ebenso selbstverständlich sein, wie die Offenlegung aller Kosten, die mit einem Produkt verbunden sind, inklusive aller Vergütungen, die der Berater selbst erhält.“
Unabhängig von der Vergütungsform besteht der Idealfall somit in einer neutralen, produktunabhängigen Beratung und davon getrennt die Umsetzung der Empfehlungen, um eine Kollision zwischen Berater- und Kundeninteressen zu vermeiden. Denn nur wenn die Beratung unabhängig von Produkt- und damit einhergehend unabhängig von Provisionsinteressen erfolge, könne sie sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren.
Seit ungefähr zehn Jahren begleitet der FPSB Deutschland sehr aktiv alle Normverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen, die auf der Ebene des DIN angesiedelt sind, und gestaltet diese mit. „Alle DIN-Normen, die im Verlauf dieser Jahre entstanden sind, haben vor allem den Schutz des Verbrauchers im Fokus“, berichtet der FPSB-Vorstand. Diese Initiativen erfüllen einen der ersten Schritte, die zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führen können, nämlich die Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer. Durch eine Stärkung der Anlageberatung seien Verbraucher in der Lage, die für sie ideale Beratungsform frei wählen zu können.
Professionelle Finanzplaner mit hoher Beratungsqualität
Der FPSB Deutschland als Berufsverband aller CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) setzt sich seit seiner Gründung 1997 im Interesse der Verbraucher für Beratungsqualität auf höchstem Niveau ein und hat das Konzept der Zertifizierung von Finanzplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik auch in Deutschland eingeführt. Das System aus den Grundsätzen ganzheitlicher Beratung, ordnungsmäßiger Finanzplanung, den Ethikregeln und der Fortbildungspflicht, um das Zertifikat alle zwei Jahre zu erneuern, garantiert den Kunden ein Höchstmaß an Beratungsqualität. Der Anspruch des FPSB ist, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Im Zusammenhang mit dem Thema „Qualität in der Beratung“ verweist der FPSB außerdem auf die Regelwerke und insbesondere auf die Standesregeln und den damit verbundenen Grundsätzen ganzheitlicher Beratung und den Praxisstandards für ganzheitliche Finanzberatung. Wichtige Aspekte sind im Positionspapier „Beratungsqualität als Mehrwertdienstleistung durch Orientierung an den Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V” zusammengefasst. Das Positionspapier des FPSB Deutschland ist auf der Homepage des Verbandes unter https://fpsb.de/fuer-berater/dokumentencenter.html hinterlegt.
Verantwortlich für den Inhalt:
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de