Es ist mal wieder so weit: Gefühlt zum 83. Mal wird politisch darüber diskutiert, ob Provisionen im Bankgeschäft abgeschafft werden sollten oder nicht. Druck macht diesmal die EU. Gut so, denn schon lange ist – meiner Meinung nach – ein Provisionsverbot in Deutschland fällig.
Von Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG
Doch die Lobby der Banken ist die stärkste von allen, das ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages nachzulesen. Dabei wäre ein Verbot von Provisionen in der Bankberatung aus Anlegersicht mehr als wünschenswert, da die MiFID II zwar zu einer besseren Kostentransparenz, nicht aber zu einer klaren Verbesserung der Beratungsqualität aus Kundensicht geführt hat. Bankkunden sind damit hierzulande immer noch schlechter geschützt als Autokäufer.
Denn in der klassischen Beratung geht es nicht danach, was das Beste für den Kunden ist, sondern danach, wo die Bank die meisten Provisionen verdient. Provisionsfinanzierte Banken beraten zudem nicht kostenlos, wie oft angenommen wird. Die Kosten sind nur nicht auf den ersten Blick erkennbar, trotz MiFID II. Ein Provisionsverbot könnte dafür sorgen, dass Bankkunden der Verkauf unpassender, falscher oder überteuerter Produkte erspart bliebe – und damit langfristig finanzieller Schaden. Denn als Anleger erkenne ich meist erst nach zwanzig Jahren oder mehr, ob ein Produkt gut und passend ist oder ob es nur den Zweck erfüllt hat, der Bank Provisionseinnahmen zu generieren. Deshalb muss die Beratung bei Produktabschluss von Provisionen unabhängig erfolgen, und das geht nur mit Honorarberatung.
Alle Banken könnten schon heute auf Honorarberatung umstellen, verdienen aber mit Provisionen deutlich mehr und werden daher freiwillig nie umsatteln. Deshalb wird es keinen Weg um ein Provisionsverbot geben, zumindest wenn man Bankkunden besser schützen möchte als die Banken. Hier haben wir in Deutschland einen erheblichen Rückstand gegenüber anderen Ländern – diese sind in Sachen unabhängige Beratung zum Teil viel weiter, beispielsweise Großbritannien, die Niederlande und die USA. Dass die unabhängige Beratung nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis funktioniert, zeigen wir seit 2006 mit der Quirin Privatbank, Deutschlands erster Honorarberaterbank.
Die häufigsten Vorurteile, die von der Provisionsindustrie regelmäßig gegen die Honorarberatung ins Feld geführt werden, sind allesamt nicht zutreffend. So ist die unabhängige Beratung gegen Honorar nicht teurer als die vermeintlich kostenlose Beratung der Provisionsbanken, Honorare werden in der Regel nicht auf Stundenbasis abgerechnet, sondern prozentual, und die Honorarberatung funktioniert wider aller Unkenrufe für alle Einkommens- und Vermögensklassen.
Das am häufigsten bediente Vorurteil wird dieser Tage selbst vom Bundefinanzministerium genutzt: Es möchte Provisionen nicht verbieten, weil es eine Beratungslücke fürchtet. Wenn ich das lese, wird mir klar, dass Aufklärungsarbeit scheinbar vor allem auf politischer Ebene dringend nötig ist. Denn nein, durch die Honorarberatung entsteht keine Beratungslücke, wie die Bankenlobby das seit Jahren proklamiert. „Viele Kunden hätten bei einem Provisionsverbot keinen Zugang mehr zu einer adäquaten Beratung.“, so die Argumentation. Fakt ist aber: Die heutige Beratung ist keine Beratung, sondern plumper Produktverkauf. Wenn ich den Satzteil „adäquate Beratung“ durch „plumpen Produktverkauf“ ersetze, komme ich auf: „Viele Kunden hätten bei einem Provisionsverbot keinen Zugang mehr zu einem plumpen Produktverkauf.“ – und dann wiederum kann ich nur sagen: Na Gott sei Dank!
Über die Quirin Privatbank AG:
Die Quirin Privatbank AG unterscheidet sich von anderen Privatbanken in Deutschland durch ihr Geschäftsmodell: 2006 hat die Bank die im Finanzbereich üblichen Provisionen abgeschafft und berät Privatanleger seitdem ausschließlich gegen Honorar, wie es beispielsweise auch beim Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwalt der Fall ist. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden wird der Unternehmenserfolg durch einen zweiten Geschäftsbereich getragen, die Beratung mittelständischer Unternehmen bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis (Kapitalmarktgeschäft). Die Quirin Privatbank hat ihren Hauptsitz in Berlin und betreut gegenwärtig rund 5 Milliarden Euro an Kundenvermögen an 15 Standorten bundesweit. Im Privatkundengeschäft bietet die Bank Anlegern ein in Deutschland bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf kompletter Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und versteckten Provisionen beruht. 2013 gründete die Bank zudem die digitale Geldanlage quirion (www.quirion.de), die als quirion AG mittlerweile rechtlich selbstständig ist.
Verantwortlich für den Inhalt:
quirin bank AG , Kurfürstendamm 119, D10711 Berlin, Tel.: +49 (0)30 89021402, www.quirinprivatbank.de