Angesichts des am Dienstag veröffentlichten „cost and past performance report 2023“ der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zieht Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands VOTUM, in seinem Gastkommentar eine positive Bilanz.

„Die Ergebnisse der mit einem Zeithorizont von 5 Jahren (2017-2021) und tausender untersuchter Produkte breit angelegten Untersuchung der EIOPA zeigen eindeutig: Erneut konnten fondsgebundene Lebensversicherung im gesamteuropäischen Markt überzeugen. Mit einer für das Jahr 2021 durchschnittlichen Rendite von 9,4 Prozent und einer ‚Reduction in Yield‘ Kostenquote von 2,3 Prozent bilden diese Produkte einen zentralen Baustein für die auf Langfristigkeit angelegte und performanceorientierte Altersvorsorge in Europa.

Auch der Blick auf die 5 Jahres-Nettorendite der von der Aufsicht untersuchten Produktlandschaft zeigt, dass für alle Anlegerprofile ein passender Baustein zur Altersvorsorge verfügbar ist. Nettorenditen von 7 Prozent bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, 4 Prozent bei hybriden Produkten und 2 Prozent bei klassischen Deckungsstockprodukten sprechen eine eindeutige Sprache.

Entscheidend für die richtige Auswahl ist – das zeigt der EIOPA-Bericht auch – eine bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Beratung. Natürlich müssen Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen höhere Volatilität akzeptieren. Dafür erwartet sie mittel- und langfristig auch eine deutlich höhere Nettorendite. Wenn Kunden damit umgehen können und auch in schwierigen Marktphasen ihren Berater als persönlichen Ansprechpartner an ihrer Seite haben, ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine exzellente Art der Altersvorsorge.

Auch die Untersuchung der Kostenquoten der europäischen Aufsicht zeigen ein eindeutiges Bild: Die durchschnittlichen Reduction-In-Yield-Kosten von 2,3 Prozent im europäischen Wirtschaftsraum nehmen den Befürwortern von Provisionsverboten oder sonstigen Markteingriffen den Wind aus den Segeln.

Erfreulich ist insbesondere der fokussierte Blick auf Deutschland: Die fondsgebundenen Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt waren im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2021 nicht nur deutlich günstiger als der europäische Durchschnitt (DE: 1,5% RIY / EU: 2,3%), ihre Performance war auch noch überdurchschnittlich gut (DE: 11,2% Nettorendite / EU: 7%).

Diese Zahlen der europäischen Versicherungsaufsicht sprechen eine klare Sprache: Es gibt keinen nachweisbaren Grund für Eingriffe in die Vergütungsstrukturen. In einem von Provisionsvertrieb geprägten Markt wie Deutschland sehen wir Nettorenditen deutlich oberhalb des europäischen Marktdurchschnitts – bei niedrigeren Kostenquoten. Natürlich kann es hier – wie überall – Ausreißer geben. Um diesen Ausreißern entgegenzutreten, bedarf es jedoch keines Markteingriffs, der alle Marktteilnehmer erneut mit weiteren Bürokratiekosten belastet.

Ein BaFin-Merkblatt, welches sich nahezu ausschließlich mit der Vermittlervergütung befasst, hat angesichts dieser Ergebnisse keine rechtliche Legitimation, da sich ein Missstand schlicht nicht erkennen lässt. Auch von einem europaweiten Eingriff in die Marktstrukturen – etwa durch ein Provisionsverbot – muss angesichts dieser Ergebnisse endgültig abgesehen werden.

Die von der EIOPA analysierten Marktdaten zeigen auch, dass von einzelnen nationalen Märkten nicht auf eine vermeintlich für ganz Europa geeignete Regulierung geschlossen werden kann. Daten aus unserem europäischen Nachbarland Niederlande konnte in dieser Studie nicht zum Vergleich herangezogen werden, da inzwischen kein einziger niederländischer Anbieter von Versicherungsanlageprodukten mehr am Markt aktiv ist. Das in den Niederlanden geltende Provisionsverbot hat demnach für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten bereits deshalb keine Bedeutung, weil solche Produkte schlicht nicht existieren.

Für die gut beratenen Anleger der anderen europäischen Länder ist jedoch insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung ein hervorragender und wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Eingriffe in den europäischen Beratermarkt sollten daher nicht an einem Ausnahmetatbestand ausgerichtet werden.

Versicherungsanlageprodukte müssen gegenüber Anlegern beraten werden, die hierfür entstehenden Produktkosten sind angesichts der erzielten hohen Nettorenditen für die Verbraucher eine mehr als sinnvolle Investition.“

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