Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass sich auch im Jahr 2022 nur wenige Kunden über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann beschwert haben.
„Laut dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht der anerkannten Schlichtungsstelle wurden nur 331 zulässige Beanstandungen über unseren Berufsstand bearbeitet“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Bezogen auf Millionen vermittelter Versicherungsverträge liegt die Beschwerdequote im verschwindend geringen Promillebereich und dokumentiert eindrucksvoll, dass wir kundenorientiert, fair und ehrbar unseren Beruf ausüben und unseren sozialpolitischen Auftrag der Absicherung erfüllen. Vor diesem Hintergrund können wir auch die Debatte um ein mögliches Provisionsverbot nicht nachvollziehen. Die niedrigen Beschwerdezahlen zeigen, dass die Qualität der Beratung nicht von der Form der Vergütung abhängig ist.“
Die meisten Einwände betrafen mit 232 die Gebäudeversicherung, gefolgt von der Lebensversicherungssparte mit 61. Insgesamt erreichten den Versicherungsombudsmann 444 Beschwerden über Versicherungsvermittler, wovon aber 104 nicht als zulässig gewertet wurden, also nicht dem Geschäftsbereich der Schlichtungsstelle zugeordnet werden konnten.
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