Die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente sind seit Jahresbeginn komplett absetzbar. Bisher waren es nur 94 Prozent. Auf was man beim Abschluss achten sollte.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Beiträge zur Rürup-Rente ab Januar 2023 als Sonderausgaben voll steuerlich abzugsfähig sind. Bisher konnten hierfür nur 94 Prozent angesetzt werden. Im Vergleich zu anderen staatlich geförderten Produkten kann die Rürup-Rente auch fondsgebunden ohne Garantien abgeschlossen werden. „Das erhöht die Renditechance gerade bei langlaufenden Verträgen enorm“, erklärt die uniVersa Versicherung. Neben Aktienfonds können beispielsweise auch kostengünstige Indexfonds (ETF) zur Altersvorsorge gewählt werden. Bei der Produktauswahl sollte man darauf achten, dass der Rentenbeginn flexibel gewählt werden kann und variable Sonderzahlungen möglich sind. Das ist vor allem für Selbstständige interessant, um je nach Geschäftsverlauf das Steuerergebnis steuerlich optimieren zu können. Allerdings ist der Sonderausgabenabzug gedeckelt: Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung sind im Jahr 2023 maximal 26.528 Euro (Verheiratet: 53.056) abzugsfähig. Steuerlich ist die Rürup-Rente sehr interessant, so die uniVersa. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent erhalten Rürup-Sparer bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro mit der Einkommensteuer wieder 420 Euro pro Jahr zurück.
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