EU-Kommission schadet dem Verbraucherschutz in der Kleinanlegerstrategie

Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) werden in der EU-Kommission immer wieder Pläne zum Verbot der Provisionsvergütung in der Finanz- und Versicherungsbranche diskutiert. Doch jetzt scheint sich das Vorhaben etwas zu konkretisieren, weil die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vorhat, ein EU-weites Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Anlageberatung einzuführen. Dann könnten zukünftig in der EU Finanz- und Versicherungsprodukte nur noch auf Honorarbasis vermittelt werden.

Nach Ansicht des BVK würde ein EU-weites Provisionsverbot das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten. Denn mit einem Verbot der Provisionsvergütung würde ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen.

„Schlimmer noch: Dem vermeintlichen Verbraucherschutz würde ein Bärendienst erwiesen, denn Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Folge wäre, dass viele auf die nötige Absicherung verzichten würden oder sich ohne Beratung im Netz um eine Absicherung bemühen müssten. Diese Entwicklung beobachten wir in den Niederlanden und in Großbritannien, wo bereits ein Provisionsverbot existiert.

Deshalb setzt sich der BVK entschlossen und vehement für den Erhalt des bewährten Provisionssystems ein, weil es auch Geringverdienern den Zugang zur qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler ermöglicht. Die nur beim Vertragsabschluss fällige Provisionsvergütung ist damit sozial und schafft einen breiten Zugang für alle.

„Die immer wieder ins Feld geführten angeblichen Interessenkonflikte existieren zudem bei der Provisionsberatung gar nicht“, betont BVK-Präsident Heinz. „Denn wir sind gesetzlich nach § 48 a Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.“

Auch setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem jetzt vorgelegten „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ein deutliches Signal, Provisionsexzesse zu unterbinden. Dies begrüßt der BVK ausdrücklich. Ein Provisionsverbot wäre hingegen völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährdet.

„Außerdem haben jetzt schon in Deutschland alle Kunden die Möglichkeit, sich gegen Honorarzahlungen beraten zu lassen“, betont BVK-Präsident. „Die geringe Akzeptanz der Honorarberatung zeigt, dass diese nicht im Kundeninteresse ist.“

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