Handlungsfähig im Krisenfall: So bestücken Sie Ihren eigenen Notfallordner
Unverhofft kommt oft: FPSB Deutschland rät dazu, einen individuellen Notfallordner anzulegen – Angehörige sind so bei einem Unfall, einer schweren Krankheit oder beim Todesfall besser vorbereitet – Zertifizierte Finanzplanerinnen (CFP®-Professionals) geben Tipps, welche wichtigen Informationen und Dokumente in einen Notfallordner gehören
Manchmal muss es sehr schnell gehen. Bei einem Unfall etwa, einer unerwarteten Krankheit, bei einem Brand oder schlimmstenfalls im Todesfall. Dann sollten alle wichtigen persönlichen Dokumente griffbereit vorhanden sein, am besten in einem sogenannten Notfallordner, empfiehlt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Darin gehören Vollmachten, Verfügungen, Verträge und alle Informationen, die wichtig sind, damit andere in einer Notsituation für den Betroffenen Dinge regeln und abwickeln können.
„Der Notfallordner ist der ideale Aufbewahrungsort für alle wichtigen Dokumente, die Sie, Ihre Angehörigen und weitere Vertrauenspersonen in Notsituationen benötigen“, erläutert Simone Deike, CFP®, Finanzplanerin bei der MLP Finanzberatung in Bremen. Ob die Vorsorgevollmacht, die Zuständigkeiten und Wünsche klärt, Informationen zum Gesundheitszustand, wichtige Daten von Versicherungen und Banken oder die Patientenverfügung – diese Dokumente, gebündelt und griffbereit in einem einzigen Ordner, erlauben schnelles Agieren von Angehörigen und Bevollmächtigten.
Es kann jeden treffen. Ein Notfallordner bringt Klarheit und Sicherheit“, bekräftigt Alexandra Huhle, CFP®, Geschäftsführerin der Müller & Veith Investment GmbH aus Wiehl. Denn wenn es keinen solchen Ordner gibt, bedeutet das für die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen: Sie müssen mühsam und zeitaufwendig recherchieren, sich durch Papierstapel und Aktenordner wühlen und Dienstleister, Versicherungen und beispielsweise Social Media-Anbieter kontaktieren. „Die Erfahrung zeigt, dass viele Fragen offen bleiben“, berichtet Deike aus ihrer Beratungspraxis. Und es kann zudem teuer werden, etwa wenn aus Unkenntnis über ihre Existenz bestimmte Verträge einfach weiterlaufen.
Gesetzlichen Betreuer verhindern
Was aber genau gehört nun in einen solchen Ordner? Neben den Kontaktdaten wichtiger Personen und Unternehmen (von Partner und Familie über Arbeitgeber bis hin zu Ärzten, Steuerberater und Rechtsanwälten sowie Finanzplanern) sollte ein großer Abschnitt die Bereiche Verfügungen und Vollmachten umfassen. Dazu zählen das Testament ebenso wie die Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie die Vorsorgevollmacht. „Es ist ein großer Irrtum zu denken: Ich bin ja verheiratet, und mein Partner kann für mich alles regeln“, warnt Finanzplanerin Deike. Denn bei einem Notfall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zunächst eine gesetzliche Betreuung vor. Das gilt auch für Ehegatten und Familienangehörige. „Verhindern kann man dies mit einer Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht im Original“, informiert Deike: „Jeder, der 18 Jahre alt ist, sollte so eine Vollmacht ausstellen.“
Nicht weniger wichtig sind eine Betreuungs- sowie eine Patientenverfügung, und zwar für den Fall, dass man nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder beispielsweise bei einer Demenz-Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Patientenverfügung benötigen die Ärzte, die verpflichtet sind, sich an den schriftlich geäußerten Willen zu halten. „Außerdem wird die Notwendigkeit eines Testaments immer wieder unterschätzt“, berichten die beiden Expertinnen. Denn wenn keines verfasst ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Auch deshalb besteht gerade bei Patchwork-Familien, Unverheirateten sowie minderjährigen Kindern ein erhöhter Regelbedarf. Und bei unternehmerischen Beteiligungen und Immobilienbesitz erleichtert ein Testament ebenfalls die Abwicklung des Vermögens des Erblassers enorm.
Passwörter gehören nicht in den Notfallordner
Ein weiteres Kapitel im Notfallordner sollte den Bereichen Finanzen und Wertanlagen sowie Versicherungen gewidmet sein. Hier empfiehlt sich vor allem die Ausstellung einer Bankvollmacht über den Tod hinaus. „Immer mehr an Bedeutung gewonnen hat auch die Information zum digitalen Nachlass“, sagt Alexandra Huhle. Dazu zählen die Regelung der Zugangsdaten etwa für soziale Netzwerke, Email-Dienste sowie digitale Wallets. Doch Huhle warnt: „Vertrauliche Informationen wie Passwörter gehören nicht in den Notfallordner.“ Dort findet sich im besten Fall nur ein Hinweis darauf, wo solche vertraulichen Daten hinterlegt sind – etwa in einem Schließfach, bei einem Anwalt oder in einem Safe.
Auch wenn das Anlegen und Befüllen des Notfallordners zunächst einmal aufwendig erscheint, die Angehörigen werden es danken. „Und nicht zuletzt ist ein Notfallordner auch ein guter Anlass, Ordnung in die eigenen finanziellen Angelegenheiten zu bringen“, erklärt Simone Deike. Ob Versicherungen, Mitgliedschaften oder Abos – welche Verträge sind noch sinnvoll, welche werden wirklich überhaupt benötigt oder kann man sie auch kündigen?
Entscheidend ist, sich frühzeitig mit dem Thema Notfallordner zu beschäftigen. „Später ist zu spät“, warnen die beiden erfahrenen zertifizierten Finanzplanerinnen. „Legen Sie den Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen und Vollmachten schon an, wenn es Ihnen gut geht und warten Sie nicht auf den Notfall.“
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