Die Analyse der Berufsunfähigkeit wird um eine neue Leistungsfrage erweitert
Eine neue Leistungsfrage in den Berufsunfähigkeitsanalysen bestärkt den Markt darin, die Leistungsbeantragung kundenfreundlicher und effizienter zu gestalten. Das unabhängige Analysehaus prüft nun die Kostenübernahme für eine unabhängige Leistungsberatung.
MORGEN & MORGEN möchte mit den M&M Ratings eine zuverlässige Orientierung bei der Wahl der passenden Versicherungslösung bieten. Verbraucherfreundlichkeit steht bei den Analysen im Fokus. Darum erweitert das Unternehmen seine Analysen der Berufsunfähigkeitsversicherungen ab sofort um eine weitere Leistungsfrage, die mit dem heutigen Update zuerst einmal in der Vergleichs- und Analysesoftware M&M Office integriert ist.
Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse: “Ein Detail, das es in sich hat. Denn aktuell werden knapp 40 Prozent der abgelehnten Anträge auf Berufsunfähigkeit nicht stattgegeben, weil der oder die Versicherte sich nicht mehr meldet.”
Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll künftig erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall (Teil-)Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten. Hierbei setzt das Analyseteam auf ein neues Bedingungsdetail für die Leistungsbeantragung einer BU-Versicherung, das gerade im Kommen ist und eine hohe Relevanz für Verbraucherinnen und Verbraucher hat: Es unterstützt sie im Fall eines Leistungsantrag mit einer neutralen Beratung bei der korrekten Antragsstellung.
Blick hinter die Kulissen
Ein Detail, das es in sich hat, obwohl es auf den ersten Blick ins Bedingungswerk vermeintlich unspektakulär wirkt. Den jährlichen Auswertungen von MORGEN & MORGEN zufolge werden derzeit knapp 40 Prozent der abgelehnten Anträge auf Berufsunfähigkeit nicht stattgegeben, weil der oder die Versicherte sich nicht mehr meldet. Diese Zahl untermauert die Entscheidung für die neue Leistungsfrage. An eine spontane Gesundung glaubt das Analyseteam bei dieser hohen Prozentzahl nicht, wohl eher an eine teilweise Überforderung in der Leistungsbeantragung, die gerade bei psychisch Erkrankten, die immerhin einen Anteil von über 33 Prozent der BU-Ursachen ausmachen, zu vermuten wäre. „Deswegen möchten wir die Gesellschaften in ihren Bemühungen bestärken, diese Erleichterung für ihre Kundinnen und Kunden und sich selbst zu schaffen“, setzt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse das Signal für den Markt. Das Analysehaus hat auch die Seite des Versicherers und den Schutz des Kollektivs im Blick. Aus diesem Grund erlaubt die neue Analysefrage im M&M Rating Berufsunfähigkeit eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer. Ebenfalls wäre eine Begrenzung der absoluten Anzahl der Leistungsberatungen für das Analyseteam kein Abwertungsgrund. „Es soll schließlich kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag ‚ins Blaue hinein‘ zu stellen“, sagt Ludwig.
Der Prozess der Leistungsbeantragung wird damit für beide Seiten effizienter. Denn durch die professionelle Beratung können nicht berechtigte Anfragen bereits vorab durch eine objektive Stelle abgewandt werden. Davon profitiert auch der Versicherer. Die eingehenden Anträge auf BU-Leistung sind zudem professionell aufbereitet und beinhalten alle notwendigen Informationen, sodass Rückfragen und Diskrepanzen abnehmen. „Ich würde sogar so weit gehen, dass sich Ablehnungsquoten und Prozesskosten bei den Versicherern durch die unabhängige Leistungsberatung reduzieren, denn die Gesellschaften profitieren hier von eindeutigen Anträgen, die wenig Raum für Unklarheiten lassen. Das erleichtert ihnen letztlich die effiziente Entscheidung im Sinne des Kollektivs“, fasst Ludwig die Lage zusammen. Weniger Ablehnungen und Prozesse könnten außerdem die öffentliche Wahrnehmung der BU-Versicherer verbessern.
Die aktuelle Marktlage
Bislang bieten nur drei Versicherer überhaupt eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Sowohl die Dialog als auch die Hannoversche und die LV1871 verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Sie erhalten bislang jedoch nur ein „teilweise erfüllt“, da die Gesellschaften erst nach einer ersten Ablehnung das Angebot zur Leistungsberatung machen. Ein „vollständig erfüllt“ würde erst der Versicherer erhalten, der bereits bei der Antragsstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt.
Die Verantwortung des Raters
Bei MORGEN & MORGEN möchte man mit der Aufnahme der neuen Analysefrage einen Anreiz schaffen, die Antragsstellung auf eine BU-Leistung zu vereinfachen. Das unabhängige Analysehaus ist sich seiner Verantwortung bewusst, daher soll die Frage zunächst einen reinen Informationswert schaffen. Erst im Verlauf der weiteren Marktentwicklung behält sich das Analyseteam eine Aufnahme zur Ratingrelevanz vor. Ludwig ergänzt: „Wir wollen hier keine unnötige Komplexität in die ohnehin schon umfangreiche Berufsunfähigkeitsabsicherung bringen. Ziel ist es, die Antragsstellung auf BU-Leistung für alle Parteien zu optimieren, unberechtigte Ansprüche vorab auszusortieren und berechtigte Ansprüche von Anfang an in die richtigen Bahnen zu lenken.“
Über MORGEN & MORGEN
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