Der „Inflationsausgleich-Exzedent“ schützt Unternehmen vor Risiken der Unterversicherung
Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat mit dem „Aon Inflationsausgleich-Exzedenten“ eine neuartige Haftpflicht-Versicherungslösung auf den Markt gebracht. Diese stellt eine Antwort auf die aus der Inflation entstehenden Risiken der Vorhaltung zu geringer Versicherungssummen dar.
Betriebliche Haftpflichtversicherungen schützen Versicherungsnehmer vor Schadenansprüchen Dritter. Die durch die Covid19-Pandemie entstandenen Personal- und Lieferengpässe sowie die andauernde globale Energiekrise lassen das Inflationsniveau in Deutschland steigen. Dies kann auch für versicherte Unternehmen zu einem Problem werden, da inflationsbedingt die Kosten der Schadenabwicklung und des geltend gemachten Schadenersatzes bei Haftpflichtschäden steigen und zu höheren Worst-Case Szenarien bei Unternehmen führen können.
„Wir wollen unseren Kunden die Möglichkeit bieten, auf die gegenwärtigen Herausforderungen angemessen und schnell reagieren zu können – insbesondere mit Blick auf neue Formen der Volatilität. Speziell mittelständische Unternehmen haben oftmals niedrigere Deckungssummen eingekauft, die nun aufgrund der Inflation womöglich nicht mehr ausreichen“, sagt Stefan Pütter, Senior Spartenspezialist Haftpflicht bei Aon.
Hier greift der „Aon Inflationsausgleich-Exzedent“. Die Versicherungslösung richtet sich insbesondere an mittelständische Unternehmen und bietet den Zukauf von optional fünf oder zehn Millionen Euro als zusätzliche Versicherungssumme zu attraktiven Prämienkonditionen an, um eine Unterversicherung auszuschließen.
„Je nachdem, wann die bestehende Haftplicht-Versicherungssumme letztmalig überprüft und angepasst wurde, kann sich durch die aktuellen Entwicklungen und die steigenden Kosten die Gefahr nicht vollumfänglich versicherter Risiken ergeben. Mit dem Aon Inflationsausgleich-Exzedenten unterstützen wir Unternehmen dabei, bessere Entscheidungen zu treffen und auch im Falle eines Worst-Case-Szenarios ausreichend abgesichert zu sein“, ergänzt Pütter.
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