Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellen für Versicherte ein kostspieliges Ärgernis dar.

 

Die Tarifanpassungen müssen aber nicht akzeptiert werden, weil sie teilweise unzulässig sind. Das Landgericht Verden hat die Unzulässigkeit von Anpassungen mit Urteil vom 25. Juli 2022 unterstrichen (Az.: 8 O 315/21). Verschiedene Tariferhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung SDK erklärte das Gericht für unwirksam. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge. Der Bundesgerichtshof hat Tarifanpassungen mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 enge Grenzen gesetzt, die viele Versicherungen nicht einhalten (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Zahlreiche Landgerichte folgen der BGH-Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Wir holen für die Verbraucher die zu viel bezahlten Beiträge zurück.

Beitragserhöhung des SDK nicht ausreichend begründet

Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Im Mittelpunkt der Begründung muss die Rechnungsgrundlage stehen, aus der hervorgeht, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Also: Haben sich die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Wenn es sich nur um eine vorübergehende Änderung handelt, reicht die nicht dazu aus, die Beiträge zu erhöhen. In diesen Grenzen lässt der BGH Beitragserhöhungen zu.

Das Landgericht Verden hat die Begründung der Beitragsanpassung im vorliegenden Verfahren kritisiert. In dem Schreiben an den Kläger führte die SDK nur allgemein rechtliche Regelungen zur Beitragserhöhung an. Konkrete Umstände für die Anpassung der Prämie fehlten jedoch. Die Beitragsanpassung war für das Gericht nicht ausreichend begründet. Daher gab das Gericht dem Kläger recht. Er hat Anspruch auf die zu viel bezahlten Beiträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten. Pauschale Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben für eine Erhöhung sind unzureichend. Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

 

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