Ab dem 2. August, müssen alle Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei der Produktauswahl von Versicherungsanlage- und Kapitalanlageprodukten berücksichtigen.
Das schreibt eine Änderungsverordnung zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor.
„Obwohl wir als ehrbare Kaufleute mit unserem sozialpolitischen Auftrag per se dem nachhaltigen und verantwortungsvollen Handeln verpflichtet sind, wird diese Pflicht nicht wenige Vermittlerbetriebe vor große Herausforderungen stellen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Um hier den Vermittlern die Arbeit zu erleichtern, gibt der BVK auf seiner Website eine Checkliste heraus, bietet Bildungsveranstaltungen an und veröffentlicht umfangreiche Informationen in seiner Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung. Die BVK-Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ rundet diese Bemühungen dazu ab. Dort können Versicherungs-vermittler über ihre Nachhaltigkeitsstrategie informieren.“
Der BVK gab darüber hinaus im Vorfeld dieser neuen gesetzlichen Pflicht mehrere Stellungnahmen ab und veröffentlichte Pressemitteilungen. Im Kontext der letzten BVK-Jahreshauptversammlung in Berlin führte der Verband einen Kongress zum Thema durch und beteiligt sich an den maßgeblichen Brancheninitiativen wie z. B. dem Arbeitskreis Beratungsprozesse und German Sustainability Network. Die BVK-Bildungsakademie bietet zudem fortlaufend spezielle Kurse über die Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb an.
„All diese Angebote sollen die Vermittler auch jenseits aller gesetzlichen Pflichten dabei unterstützen, zu verstehen und herauszufinden, wie sie sich zu den 17 UN-Zielen der nachhaltigen Menschheitsentwicklung positionieren möchten“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.
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