Softwarelösung im Einklang mit MiFID-Anforderungen an Banken und Anlageberater:innen
Ab 2. August verpflichtende Abfragen zu Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG) abgebildet – Neue „Advisory Suite“ kommt ab Juli 2022 als White-Label-Lösung auf den Markt
Das Frankfurter Fintech-Unternehmen portagon, das komplexe Finanzmarktprozesse digitalisiert, bringt im Juli 2022 mit der „Advisory Suite“ eine digitale Beratungsstrecke für die Finanzanlageberatung auf den Markt. Die Softwarelösung erleichtert Bank- und Anlageberater:innen den Beratungsprozess und minimiert ihre Rechts- und Haftungsrisiken, bzw. die ihrer Institute. Die Advisory Suite bildet die Finanzanlageberatung im Einklang mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und spezifischen Compliance-Anforderungen ab.
Die Beratungsstrecke bringt Bank- und Anlageberater:innen und ihre Kund:innen per Video-Meeting und damit ortsunabhängig zusammen und erlaubt ihnen, alle regulatorisch verpflichtenden Beratungsschritte inkl. der Dokumentation gemeinsam und im persönlichen Gespräch zu bewältigen. Auch Nachhaltigkeitskriterien (Environmental, Social, Governance – ESG), die voraussichtlich ab 2. August 2022 abgefragt werden müssen, sind in der Softwarelösung bereits abgebildet.
Wesentlicher Bestandteil der Advisory Suite ist die regulatorisch verpflichtende Geeignetheitsprüfung, über die die persönliche und wirtschaftliche Situation des/r Kunden/in, seine/ihre Anlageziele und sein/ihr Risikoprofil erfasst wird. Diese Angaben werden im System von portagon hinterlegten Zielmärkten und Anlageprodukten gegenübergestellt, was zu einem Geeignetheitsabgleich führt. Fällt dieser positiv aus, ist ein digitaler Zeichnungsabschluss möglich.
„Die Anforderungen im Anlegerschutz sind seit der Finanzkrise 2008/2009 enorm gestiegen, entsprechend hoch sind die Rechts- und Haftungsrisiken für Bank- und Anlageberater:innen“, sagt Johannes Laub, Gründer und Geschäftsführer von portagon. „Unsere Advisory Suite reduziert diese Risiken erheblich und bildet den operativen Aufwand vollständig digital ab. Die Berater:innen gewinnen Zeit, um ihren Kund:innen besser Anlageempfehlungen geben zu können.“
Im Rahmen der Beratungsstrecke abgefragte Kundendaten bleiben dauerhaft beim federführenden Institut oder dem/der Berater/in hinterlegt. Damit kann die Finanzanlageberatung nach erfolgter Geeignetheitsprüfung und Dokumentation zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Im Einklang mit Vorgaben der MiFID wird das Beratungsgespräch aufgezeichnet. Auf Anfrage Dritter, bspw. der internen Revision, von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder einer Aufsichtsbehörde wie bspw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), kann die Aufnahme jederzeit zugänglich gemacht werden.
Die Beratungsstrecke soll in Zukunft weiterentwickelt werden. Dabei wird die Analyse der im Prozess gewonnenen Daten eine wichtige Rolle spielen, damit Anlageberater:innen bessere Anlageempfehlungen geben oder eigene Produkte zielgerichteter vermarkten können. Darüber hinaus können Bank- und Anlageberater:innen durch die Vernetzung über die Infrastruktur von portagon ihren Anleger:innen nach elektronischer Freigabe auch Produkte anderer Emittenten anbieten.
Über portagon
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