Optimierungsvorschläge aus der Branche eingearbeitet – Klar strukturierter, einfacher Abfrageprozess gibt Verbrauchern und Beratenden Sicherheit

 

Der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ hat nach der zweimonatigen Konsultationsphase und der Einarbeitung von Optimierungsvorschlägen aus der Branchenöffentlichkeit das Modul zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen endgültig  verabschiedet. Das so genannte „ESG-Modul“ wird Teil der bereits bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, kann aber auch eigenständig zur Anwendung kommen.

An der Norm wirkten hochkarätige Vertreter großer Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände als auch Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler mit. Den ersten Entwurf hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) Anfang Mai veröffentlicht. Seitdem galt es, die zahlreichen Optimierungsvorschläge aus der Finanzbranche so weit wie möglich in den Entwurfstext einzuarbeiten.

Verpflichtung zur „ESG-Abfrage“ ab 2. August 2022

Finanzdienstleister sind zu der ESG-Abfrage bereits ab dem 2. August 2022 verpflichtet. Das ESG-Modul schafft nun einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war.

Das „ESG-Modul“ soll Verbrauchern und Verbraucherinnen Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Mit Verabschiedung der nun endgültigen Fassung des „ESG-Moduls“ wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.

Normkonformer Fragebogen vereinfacht Abfrageprozess

Zu diesem Zweck stellt die Defino Institut für Finanznorm AG Beraterinnen und Vermittlern einen von Vertretern des DIN-Ausschusses erarbeiteten Fragebogen zur Verfügung. Er leitet Beratende und Kunden durch die Präferenz-Abfrage und dient zugleich der Dokumentation des Abfrage-Ergebnisses. Der Fragebogen ist mit dem Konformitätssiegel des Defino-Instituts und mit einem rechtswissenschaftlichen Bestätigungsvermerk des Berliner Jura-Professors und Mitglied des Defino-Kuratoriums Hans-Peter Schwintowski ausgestattet.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG ist aus der 2011 gegründeten gleichnamigen GmbH hervorgegangen. Vorrangiger Geschäftszweck des in Heidelberg ansässigen Unternehmens ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Im Dienste der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im berechtigten Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN- Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstand des DEFINO Instituts ist Dr. Klaus Möller. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Dr. Herbert Walter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de