Versicherungsunternehmen verzichtet auf umstrittene Klauseln in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte das in den Niederlanden ansässige Insurtech Lemonade Insurance N. V. wegen unzureichender Klauseln abgemahnt. Lemonade bietet in Deutschland derzeit nur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen und eine Kombination aus beiden an. Der Onlineversicherer ist der Aufforderung des Verbraucherschutzvereins jetzt nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. BdV-Vorstand Stephen Rehmke: „Lemonade erzählt den Leuten: ‘Vergiss alles, was du über Versicherungen weißt‘. ‘Besser nicht‘, sagten wir uns und entdeckten ein paar ärgerliche Überraschungen im Kleingedruckten. Die hat Lemonade nun aus der Welt geschafft.“

So sollten die Versicherungsnehmer*innen nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer eine Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, bei dem endete einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Eine weitere Klausel sah vor: Gegenstände fremder Personen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, sind nicht vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Der BdV bemängelte diese Klauseln als völlig unüblich und hielt dem Versicherer vor, damit seine Kund*innen unangemessen zu benachteiligen.

Nach anfänglicher Gegenwehr seitens des Versicherers herrscht nun Klarheit: Die Privathaftpflichtversicherung bleibt bei einem Wohnsitzwechsel unberührt und auch fremde Sachen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Lemonade hat sich verpflichtet, sich nicht auf die alten Regeln zu berufen.

„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, resümiert Stephen Rehmke.

Offen bleibt, was passiert, wenn jemand versäumt hat, seinen Umzug anzuzeigen und dann ein Schaden eintritt. Läuft es wie beim traditionellen Versicherungsgeschäft: Lemonade wird für den Schaden nicht mehr leisten, aber die vereinnahmte Prämie behalten? Der BdV hat um Erläuterung gebeten, aber keine Antwort mehr bekommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de