Einleger werden durch österreichische Einlagensicherung geschützt
Mit Blick auf die geopolitischen Spannungen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat das Single Resolution Board (SRB) der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Damit ist ein Sicherungsfall im Sinne des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) eingetreten.
Kundenguthaben sind bis zu 100.000 Euro pro Person durch die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) gesichert. Die Sberbank Europe AG ist ein in Österreich ansässiges, rechtlich selbständiges Kreditinstitut. Eigentümer ist zu 100% die Sberbank of Russia
In Deutschland ist die Sberbank Europe über eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung tätig, und tritt dort unter der Handelsmarke „Sberbank Direct“ auf. Einlagen bei der Sberbank Direct sind somit Einlagen der Sberbank Europe AG.
Rund 35.000 Kunden halten bei der Sberbank Europe AG insgesamt Einlagen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Davon sind 913 Millionen Euro von der ESA gesichert.
Die Kunden stammen fast ausschließlich aus Deutschland und werden über die deutsche Filiale der Sberbank Europe AG geführt. Die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens übernimmt daher aufgrund internationaler Abkommen die Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) im Auftrag und auf Rechnung der ESA. EdB und ESA stehen diesbezüglich im engen Kontakt.
Die EdB wird sich im Namen der ESA in Kürze mit den Einlegerinnen und Einlegern in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.
Einleger können sich zum jeweils aktuellen Stand des Verfahrens im Internet unter einlagensicherung.at oder edb-banken.de oder telefonisch unter +49 (0)30 59 00 11 96-0 informieren.
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