Seit Jahresbeginn müssen Ski- und Snowboardfahrer sowie Rodler in italienischen Skigebieten über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen.

 

Dazu ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen. Wer ohne Haftpflichtschutz auf der Piste unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro und dem Verlust des Skipasses rechnen. „Skifahrer sollten sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise eine Versicherungsbestätigung von ihrem Anbieter geben lassen“, empfiehlt Christian Mann, stellvertretender Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung. Darin müssen auch alle mitversicherten Personen wie Ehe- oder Lebenspartner und Kinder namentlich genannt sein. Neben der Privathaftpflichtversicherung sollten Skifahrer aber auch an ihren eigenen Versicherungsschutz denken. Nicht fehlen darf eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle die entstandenen Behandlungskosten und im Ernstfall auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport bezahlt. Ebenso eine private Unfallversicherung, bei der Eigenbewegungen sowie Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind.

 

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