Die GHV Versicherung versichert Reitlehrer auch ohne Ausbildungsnachweis
Gerade bei Reitanfängern und Wiedereinsteigern besteht die Gefahr eines Reitunfalls. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Der Reitschüler überschätzt beispielsweise seine Reitkünste, ist zu wagemutig und verunglückt. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich das Pferd aus irgendeinem Grund erschrickt, durchgeht und seinen Reiter absetzt. Oftmals wird hier der Reitlehrer in die Verantwortung genommen und mit Regressforderungen konfrontiert.
„Um sich vor etwaigen unberechtigten Schadensansprüchen eines Reitschülers zu schützen, sollten Reitlehrer unbedingt eine Reitlehrerhaftpflicht abschließen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen angestellten oder freiberuflichen Reitlehrer handelt“, rät Volker Lauenstein, Leiter Marketing und Vertrieb der GHV Versicherung.
Hat der Reitlehrer auch Pferde für eine Ausbildung in Beritt, sollte das Risiko der Schäden an Berittpferden ebenfalls mit abgedeckt werden. Erteilt der Reitlehrer Unterricht auf seinen eigenen Schulpferden, müssen diese gesondert versichert werden. „Auch wenn man unentgeltlich Reitstunden gibt, ist eine Reitlehrerhaftpflicht ein absolutes Muss“, empfiehlt Versicherungsexperte Lauenstein. Die Reithaftpflicht schließt darüber hinaus auch Kutschfahrlehrer mit ein.
Auch Reitlehrer ohne abgelegte Prüfung haben die Möglichkeit, bei der GHV eine Haftpflicht abzuschließen
Die Reitlehrerhaftpflicht der GHV umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers. Das heißt, der Reitlehrer ist bei der Aufsichtsführung über die Reitschüler sowie der Erteilung von Reitunterricht versichert. Ebenso gilt der Versicherungsschutz bei der Beaufsichtigung von Ausritten und Reitprüfungen und deren Durchführung. Darüber hinaus bietet die GHV Versicherung auch ein zusätzliches Paket für Bereiter an, dass das Einreiten oder Ausbilden fremder Pferde beinhaltet. Die Haftpflicht springt bei Schäden am Berittpferd ein, das gilt für den mobilen sowie den stationären Beritt.
„Um Reitlehrer generell vor finanziellem Schaden zu bewahren, räumen wir auch Reitlehrern, deren Ausbildungsnachweis uns nicht vorliegt, die Möglichkeit ein, bei uns eine Reitlehrerhaftpflicht abzuschließen“, stellt Versicherungsfachmann Lauenstein von der GHV klar.
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