Abgemahnte Klauseln benachteiligen Versicherte unangemessen

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mahnt den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung unzulässiger Versicherungsbedingungen ab. Das Insurtech bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Dabei verwendet es in der Police Klauseln, die absolut branchenunüblich sind und die Kund*innen in unangemessener Weise benachteiligen.

So müssen Versicherungsnehmer*innen bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer eine Lemonade Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Auffassung des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher*innen wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden.

Vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade sind Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer*innen befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer*innen dienen.

„Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

 

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