450 Euro-Kräfte sind nicht erst seit der Corona-Krise ein unverzichtbarer Bestandteil bei kleinen und mittelständischen Unternehmen und werden nach dem Lockdown und Neustart der Wirtschaft mehr denn je gebraucht.
Aufgrund der speziellen rechtlichen Umstände dieses Arbeitsverhältnisses litten geringfügig Beschäftigte in hohem Maße unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die ETL-Gruppe stellt das “450 EUR Vergütungspaket” vor. Darin gibt es rechtliche Hinweise zu Bedingungen, Möglichkeiten und Fallstricken bei Minijobs. Darüber hinaus präsentieren Arbeitsrechtler Dr. Uwe Schlegel und der zertifizierte Fachberater für das Hotel- und Gaststättengewerbe und Steuerberater Christian Schindler aus der Lutherstadt Wittenberg wertvolle Tipps für Arbeitgeber, wie sie das Arbeitsverhältnisverhältnis eines sog. “Minijobbers” attraktiv und nachhaltig gestalten können.
Dr. Uwe Schlegel und Christian Schindler beleuchten im Webinar zum “450 Euro Vergütungspaket” die rechtlichen Rahmenbedingungen des in vielen Branchen weit verbreiteten Beschäftigungsverhältnisses und formulieren wichtige Ratschläge für Arbeitgeber auf der Suche nach dringend benötigter Unterstützung. Entstanden ist so eine “Checkliste”, die in sechs Punkten die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von 450 Euro-Kräften skizziert. Durch die Allgemeingültigkeit der Informationen dient die Checkliste als wertvoller Ratgeber für diverse Branchen. Zunächst bieten Schindler und Schlegel einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen eines 450 Euro-Jobs. Danach widmen sie sich zahlreichen Fragen rund um den Lohn mit besonderem Augenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Mindestlohn und maximaler Stundenanzahl des Minijobbers. Im Themenschwerpunkt “Benefits” greifen die ETL-Experten Möglichkeiten und Vorgaben steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge auf und diskutieren weitere Anreize, mit denen Arbeitgeber über den Monatslohn hinaus Minijobs attraktiv gestalten können. Darüber hinaus geht es vor allem um rechtliche Fallstricke und häufige Unklarheiten, etwa bei der Urlaubsregelung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Zur Aufzeichnung des ETL-Webinars zum “450 Euro Vergütungspakets”. https://www.youtube.com/watch?v=lPzSmChNSeA
Die ETL-Checkliste ist unter diesem Link verfügbar. https://www.etl.de/zeigepdf/pdf/Checkliste_450_Euro-Paket
Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 870 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 250 Kanzleien präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 979 Mio. Euro. Insgesamt betreuen über 10.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 210.000 Mandanten.
Verantwortlich für den Inhalt:
ETL AG, Mauerstraße 86-88, 10117 Berlin, Tel: (030) 22640200, www.etl.de