Die VHV dreht ihre Leistung zum Wechseltermin 01.01.2022 noch einmal hoch und geht mit Rückenwind ins Flotten-Wechselgeschäft. Der Tarif VHV Flotte-GARANT 1+ ist in vielen Fällen günstiger und bietet zahlreiche Leistungsverbesserungen, insbesondere für Fahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieb.

 

Elektrisierend: Mit den neuen Leistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge begleitet die VHV ihre Kunden in die Mobilität der Zukunft:

Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch jegliche Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk), versichert. Ausgenommen sind nur wenige benannte Ausnahmen.

In der Teilkaskoversicherung sind außerdem spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarte, Ladekabel und das mobile Ladegerät) mitversichert

Entsorgungskosten für Antriebs-Akkus sind bei einem Totalschaden mitversichert

Überspannungsschäden an eigenen Wallboxern während des Ladevorgangs werden ersetzt

Für alle Fahrzeugtypen gilt:

Neupreisentschädigung für Pkw bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz sowie Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw bis 24 Monate nach Erwerb.

Ausweitung der Elementarschäden auf Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine und Muren

Tierbissschäden-Folgeschäden sind nun bis 10.000 Euro mitversichert

Glasbruchschäden jetzt neu mit Vignettenersatz: Vignetten werden bis 50 Euro erstattet.

Hinzu kommen individuelle Zusatzleistungen im EXKLUSIV-Paket für Pkw wie die Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, inkl. Überführungskosten bis 1.000 Euro, die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb, die Übernahme von Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro und die Versicherung von Tierbissschäden-Folgeschäden bis 20.000 Euro.

Verbesserte Annahmerichtlinien im Tarif Flotte-GARANT 1+: Seit dem 1. Oktober 2021 sind Pkw erst ab einer Motorleistung von 350 kW – statt der bisherigen 300 kW – anfragepflichtig. Der aktuelle maximal Wert (Zeitwert) bleibt bei 130.000 Euro. Darüber hinaus wird die Fahrzeugaltersgrenze heraufgesetzt: Die Anfragepflicht für eine Kaskoversicherung besteht somit erst ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren, anstelle von 20 Jahren.

Und natürlich gilt die Leistungs-Update-Garantie der VHV: Auch Bestandsverträge profitieren von den Leistungsverbesserungen späterer Tarifgenerationen. So ist die Absicherung der Kunden immer auf dem neusten Stand.

 

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