Ab sofort deutschlandweit: Ambulanttarife mit Selbstbehalt für Beamte
Ab sofort bietet die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ihre ambulanten Beihilfetarife mit Selbstbehalt auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen und Hessen an. Mit dem neuen Angebot geht die APKV auf die Wünsche ihrer Vertriebspartner ein, diese Art der Absicherung Beamten in ganz Deutschland gleichermaßen zu ermöglichen.
Insgesamt stehen Beamten fünf Tarifvarianten mit Erstattungssätzen zwischen 30 und 50 Prozent zur Verfügung. Die ambulanten Beihilfetarife ergänzen so passgenau die vom Dienstherren übernommenen Krankenversicherungsleistungen.
Zehn Prozent Selbstbehalt – begrenzt auf maximal 500 Euro im Jahr
Dank des Selbstbehalts bieten die Tarife ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Selbstbeteiligung bleibt dabei in allen Varianten des Ambulanttarifs überschaubar: Sie beträgt zehn Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen und ist auf maximal 500 Euro pro versicherte Person und Kalenderjahr beschränkt.
Beitragsrückerstattung – bis zu 50 Prozent des Jahresbeitrags zurückerhalten
Zusätzlich profitieren Beamte von hohen Beitragsrückerstattungen, wenn sie ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen. Die APKV bezahlt ihnen für diese so genannten leistungsfreien Jahre bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück. Die Besonderheit: Wechselt ein Beamter von einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zur APKV, können die leistungsfreien Zeiten der vorherigen Versicherung angerechnet werden. Eine Beitragsrückerstattung von 50 Prozent ist so schon ab dem ersten Jahr möglich.
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