Die Ratingagentur Scope hat die im zweiten Quartal 2021 emittierten geschlossenen Publikums-AIF und Vermögensanlagen erfasst: Insgesamt wurden zehn Publikums-AIF sowie sechs Vermögensanlagen von der BaFin zum Vertrieb zugelassen.

 

Das Neuangebot der Publikums-AIF wird von Immobilienfonds dominiert. Auf Halbjahressicht stieg das Emissionsvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei den Publikums-AIF um rund 23% und bei den Vermögensanlagen um rund 65% an.

Zum vollständigen Report  https://www.scopeexplorer.com/reports/geschlossene-aif-emissionsaktivitaten-q2-2021/95

Nachdem im ersten Quartal (Q1) 2021 sechs neue Fonds zum Vertrieb zugelassen wurden, ist die Anzahl im zweiten Quartal auf zehn gestiegen. Das prospektierte Eigenkapitalvolumen dieser Fonds beträgt insgesamt rund 379 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem ersten Quartal (rund 147 Mio. Euro) mehr als verdoppelt.

Betrachtet man das erste Halbjahr 2021 ergibt sich folgendes Bild: Mit insgesamt 16 Publikums-AIF wurden ebenso viele AIF wie im Vorjahreszeitraum von der BaFin zum Vertrieb zugelassen. Das prospektierte Eigenkapitalvolumen stieg um rund 23%. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres summierte es sich auf rund 525 Mio. Euro – im ersten Halbjahr 2020 lag es über alle 16 AIF hinweg bei rund 427 Mio. Euro.

Bezogen auf die Vermögensanlagen stellt sich das erste Halbjahr 2021 wie folgt dar: In der ersten Jahreshälfte dieses Jahres wurden insgesamt 11 Vermögensanlagen von der BaFin genehmigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 18 genehmigten Produkten bedeutet dies einen Rückgang um 39%. Das gesamte zu platzierende Volumen der ersten sechs Monate dieses Jahres beläuft sich auf rund 221 Mio. Euro – im ersten Halbjahr 2020 lag es bei rund 134 Mio. Euro, was einem Anstieg von rund 65% entspricht.

Ausblick

Die Corona-Krise wird weiterhin Auswirkungen auf das Produktangebot in diesem Anlagesegment haben. Aktuell rechnet Scope mit einem Angebotsvolumen von weniger als einer Milliarde Euro für das Jahr 2021 nach rund 840 Mio. Euro Angebotsvolumen im Jahr 2020 und rund 1,24 Mrd. Euro im Jahr 2019.

Das vom Bundesrat am 25.06.2021 verabschiedete „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (AnlSchStG) ändert unter anderem das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Nach der neuen Regelung sind u.a. Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen verboten und eine externe Mittelverwendungskontrolle für bestimmte Arten von Vermögensanlagen wird verpflichtend. Wie die Änderungen des VermAnlG durch das AnlSchStG im Einzelnen aussehen und welche Auswirkungen dies auf das bereits in den Vorjahren deutlich zurückgegangene Angebotsvolumen der Vermögensanlagen haben wird, beleuchtet Scope in einer gesonderten Veröffentlichung, die in Kürze erfolgen wird.

 

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