Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung unserer 78-seitigen Studie „Auswirkungen von COVID-19 auf die Antrags- und Leistungsprozesse der Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 02.05.2021 in der Welt am Sonntag hat in der Fachpresse aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und Erfahrungen von Vermittlern, Versicherern und Journalisten ein großes, mediales und in weiten Teilen auch kritisches Echo ausgelöst. Es besteht breitflächig Unklarheit.
Im Streitfall entscheiden als letzte Instanz immer die Gerichte.
Auf dem 5. Recht-Symposium von PremiumCircle bieten wir Ihnen exklusiv am 22.06.2021 in Frankfurt am Main im Rahmen einer Präsenzveranstaltung die Möglichkeit auf hoher richterlicher Kompetenzebene relevante Informationen zur Rechtsauslegung fehlender oder unklarer Vertragsbedingungen (sowie formaler Mängel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Mehr geballte Entscheidungskompetenz – an einem einzigen Tag – geht nicht.
Referenten: Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin – Spezialkammer für Versicherungsrecht
Kernthemen des Tages (im Zusammenhang mit COVID-19):
Welche (ggf. spontanen) vorvertraglichen Anzeigepflichten sind denkbar; z.B. bei einem positiven Test, einer Quarantäne ohne Symptome oder einer Reise in ein Risikogebiet?
Welchen Einfluss kann das Infektionsrisiko einerseits auf die Mitwirkungsobliegenheit und andererseits auf die Fälligkeit der Ansprüche haben?
Können Verstöße gegen die COVID-19-Infektionsschutzmaßnahmen Ansprüche aus einer Personenversicherung gefährden?
Wie wirken sich „Corona-bedingte“ berufliche Veränderungen, die Aufgabe der Tätigkeit oder auch Kurzarbeit auf den für einen Versicherungsfall maßgeblichen Beruf aus?
Kann die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Einfluss auf die Verweisungsmöglichkeit haben?
Kann es mit Blick auf das Infektionsrisiko unzumutbar sein, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und ggf. könnten daraus Ansprüche erwachsen?
Ist man „wegen Krankheit“ arbeits- oder sogar berufsunfähig, obwohl man tatsächlich arbeiten könnte aber „Corona-bedingt“ nicht arbeiten darf?
Die ersten drei Rückmeldungen erhalten ein kostenfreies Tagesticket für das 5. Recht-Symposium. Bitte teilen Sie uns unter recht-symposium@premiumcircle.de mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Sie erhalten dann einen Rabattcode zur Erstellung Ihres kostenfreien Tickets.
Weitere Informationen zum 5. Recht-Symposium erhalten Sie unter Recht-Symposium 2021 – PremiumCircle. https://www.premiumcircle.de/recht-symposium-2021/
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Scherer
Geschäftsführer
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