Ein Krankengeld für gesetzlich versicherte Angestellte erweitert ab dem 14. Juni 2021 das Angebot der Hallesche.
Mit dem neuen Tarif lässt sich die Einkommenslücke schließen, die nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entsteht. Das ist wichtig, denn auch bei längerer Krankheit laufen viele Ausgaben von Arbeitnehmern weiter und müssen bezahlt werden. Der Absicherungsbedarf liegt bei etwa 20 Prozent des Nettoeinkommens.
Stark vereinfacht und digitalisiert hat das Unternehmen die Risikoprüfung und die Leistungserstattung. Die Gesundheitsfragen bei Abschluss des Vertrages sind kurzgefasst: Nur Größe, Gewicht und Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwei Jahren werden abgefragt. Sobald der Sozialversicherungsträger beginnt, das Ausfallgeld zu zahlen, erstattet die Hallesche die vereinbarte Leistung. Es genügt, über eine digitale Schnittstelle die Krankmeldung und die Krankengeldbescheinigung hochzuladen.
„Wir haben das Produkt konsequent einfach und verständlich gestaltet. Wichtig ist für uns, dass das es digital konzeptioniert ist“, sagt Wiltrud Pekarek aus dem Vorstand der Hallesche. „Es ist online abschließbar, der Leistungsprozess wird dunkel verarbeitet. Dadurch bieten wir unseren Kunden einen schnellen und unkomplizierten Service.“ Ein Alleinstellungsmerkmal des Tarifs der Hallesche ist der Verzicht auf die Karenzzeit. Vergleichbare Produkte bezahlen erst nach sechs Wochen. Die Hallesche erstattet schon früher, wenn auch die GKV leistet. Das ist bei einer Organspende oder dem Krankengeld wegen eines erkrankten Kindes der Fall.
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