infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert.
Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2021“ wurden 50 Tarife von 19 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.
Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.
An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht erfüllen oder übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 32 Tarife von 13 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Credit Life als neuer Anbieter hinzugekommen; ansonsten sind die gleichen Versicherer zertifiziert worden.
„Nachdem der EU-Markt bei der Untersuchung in 2020 etwas in Bewegung zu kommen schien, mussten wir nun feststellen, dass die Zahl der Tarife um 18 und die der Gesellschaften um 4 zurückgegangen ist. Das ist einerseits auf Fusionen innerhalb eines großen öffentlich-rechtlichen Versicherungs-Konzerns zurückzuführen, aber auch auf die Einstellung der EU bei einigen Anbietern. Möglicherweise zeigen sich hier erste Verdrängungseffekte zwischen der immer beliebter werdenden Grundfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.
„Zum einen dürfte der Begriff Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente negativ belegt sein. Zum anderen müssen wir aber auch feststellen, dass die Preisgestaltung der EU das Produkt vielfach unattraktiv macht. Der Unterschied zur qualitativ höherwertigen BU gerade in den akademischen Berufen ist oft zu klein“, sieht sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann mögliche Gründe für diese Entwicklung. „Auch qualitativ könnte die EU gerade im Vergleich zur SBU sicher noch zulegen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Produktpflege in anderen Absicherungsprodukten intensiver betrieben wird.“
Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php
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