Jungjäger, Prüfling, Jäger – alles in einem Vertrag
Jägerinnen und Jäger verantworten hohe Werte – ihre Jagdhunde, Waffen, Fahrzeuge und Anhänger und sie tragen Verantwortung für die Sicherheit bei der Jagd. Sollte etwas kaputt gehen oder sich jemand verletzen, ist die Jagdhaftpflichtversicherung zur Stelle und reguliert Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Die Gothaer, als führender deutscher Jagdversicherer, hat den Anspruch, so nah am Kundenalltag wie möglich zu bleiben. Deshalb orientiert sich das jetzt greifende Produktupdate an aktuellen Bedürfnissen aus der Praxis.
„Wer trainiert macht auch mal etwas kaputt“, fasst Spartenleiter Dirk van der Sant eine ganz normale Situation aus dem Jagdalltag zusammen. „Uns ist es wichtig, für unsere Kundinnen und Kunden auch beim Training da zu sein – deshalb deckt die Jagdhaftpflichtversicherung jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Mit dieser Deckung sind wir übrigens einer der wenigen am Markt.“
Ein weiteres Highlight im aktuellen Produktupdate ist die Vereinbarung von Jungjägerversicherung und Jagdhaftpflicht. „Mit Beginn der Ausbildung einmal abgeschlossen, gilt unsere Jagdhaftpflicht für die Zeit als Jagdscheinanwärter, während der Prüfung, und dann auch anschließend“, berichtet Dirk van der Sant. „Damit gewähren wir einen lückenlosen Schutz, ohne dass es zusätzlicher Abschlüsse bedarf.“
Weitere Neuerungen in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung bringen zudem eine Mitversicherung von: Nachtzielaufsatz- und Nachtzielvorsatzgeräten, Fleischprodukten durch Inanspruchnahme eines Fleischerfachbetriebs sowie von Dritten ausgeliehene Hundeanhängern. Die Höchstersatzsumme bei Gefälligkeitshandlungen wurde auf 100.000 Euro verdoppelt. Eine Beitragsgarantie sichert den Kundinnen und Kunden eine jederzeit mögliche Überprüfung des Vertrags hinsichtlich Leistung und Beitrag zu. Mit der Bestleistungsgarantie gewährt die Gothaer allen Neukundinnen und Neukunden drei Jahre lang die Leistungen aus einem Altvertrag, sollten diese nicht bei der Gothaer mitversichert sein. Diese und weitere ab sofort geltende Leistungsupdates in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung sind den aktuellen Bedingungen zu entnehmen.
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