Wer von seinen Eltern oder Großeltern ein Grundstück übertragen bekommt, übernimmt mit der Schenkung auch die Verkehrssicherungspflicht.
Damit muss er alle notwendigen und erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern. „Wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt und ein Dritter geschädigt, ist der Grundstückseigentümer schadenersatzpflichtig“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Besonders bei Personenschäden kann dies schnell existenzielle Folgen haben, da der Schadenverursacher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen haftet. „Deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für jeden Grundstückseigentümer uneingeschränkt empfehlenswert“, erklärt Bösl. Bei neueren Privat-Haftpflichtversicherungen sind unbebaute Grundstücke oftmals bereits prämienfrei mitversichert. Bei der uniVersa zum Beispiel ab der Allround-Deckung bis 10.000 Quadratmeter. „In den meisten Altverträgen ist dies jedoch nicht der Fall“, sagt Bösl und empfiehlt Grundstückseigentümern, den Versicherungsschutz abzuklären. Beim Wechsel der Privat-Haftpflichtversicherung bieten manche Versicherer auch eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung an. Dann sind bereits ab Antragstellung automatisch höhere und neu hinzukommende Leistungen wie das unbebaute Grundstück versichert, obwohl der Beginn der Versicherung aufgrund von Kündigungsfristen erst später ist.
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