Am Montag fand im Finanzausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zu dem ‘Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes’ statt. Für ‘k-mi’ waren Uwe Kremer und Christian Prüßing in ihrer Eigenschaft als Koordinatoren der Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI im Bundestag zugeschaltet.

 

Mit dem Gesetzentwurf soll Vermögensanlagen ein rigoroses Blind-Pool-Verbot auferlegt werden (vgl. ‘k-mi’ 01/21). Wie auch schon bei der Verbändekonsultation zum BMF-Referentenentwurf ist dies auch bei der Anhörung äußerst umstritten: “Verbot von Blindpool-Anlagen würde Probleme schaffen”, fasst der Bundestags-Bericht u. a. die Debatte zusammen: “Nach Ansicht von Uwe Kremer von der Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner gefährdet ein Blindpool-Verbot sinnvolle Investitionen in für die Volkswirtschaft relevante Sachwerte wie erneuerbare Energien, Wohnungsbau und Logistik. Als Beispiel nannte Kremer den Wohnungsbau, wo Privatanleger dann nur noch in ganz konkrete Objekte investieren könnten. Im Fall eines Scheiterns würde der Anleger viel Geld verlieren. Bei einem Blindpool könne der Emittent dagegen flexibel auf Marktveränderungen reagieren, was das Risiko für den Anleger mindere.”

Auch für Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger/SdK “geht der Anlegerschutz in dieser Hinsicht zu weit. Ein Verbot von Blindpool-Anlagen würde ‘eher Probleme schaffen’ als lösen”, meinte  er. Ebenso meldete sich Klaus Wolfermann vom Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter/VKS  und “äußerte die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf bei vielen Anbietern zu einem ‘praktischen Verbot‘ führen würde”. Dagegen, so der Bundestags-Dienst weiter, “hält Stefan Loipfinger, Betreiber des Portals Investmentcheck.de, das Blindpool-Verbot für richtig. Es schade zwar ‘leider auch seriösen Anbietern’, schütze aber die Anleger vor unseriösen”.

‘k-mi’-Fazit: Die Beratungen gehen nun in die entscheidende Phase. ‘k-mi’ hat in Berlin für die BMI und die Branche klargemacht: ‘Die Dosis macht das Gift’. Durch ein undurchdachtes und maßloses Blind-Pool-Verbot geht Anbietern und Anlegern Flexibilität und Diversifikation verloren – bei gleichzeitiger Erhöhung von Klumpen- und Platzierungsrisiken. Das Produktangebot für Privatanleger in der Zinswüste würde noch mehr austrocknen, mit allen Nachteilen z. B. für Investitionen in Erneuerbare Energien, die maßgeblich über Vermögensanlagen erfolgen!

 

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