Der Kreis derer, die Covid-Tests und – Impfungen anbieten, wird immer größer. Daraus entstehen neue Haftpflicht-Risiken, die viele Kunden absichern möchten. Die Gothaer versichert viele dieser Risiken, die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt.
Mitversichert: Covid19-Schnelltests durch den Versicherungsnehmer
Immer mehr Betriebe bieten Covid-Schnelltests für Betriebsangehörige –dazu besteht eine gesetzliche Verpflichtung-und Kunden an. Durch solche Tests entstehen Haftungsrisiken für Unternehmen, welche die Gothaer in ihrer Betriebshaftpflicht automatisch mitversichert.
Mitversichert: Covid19-Impfungen für Mitarbeiter und Angehörige
Viele Betriebe planen, Mitarbeiter und deren Angehörige durch ihre Betriebsärzte impfen zu lassen. Risiken aus Impfungen der Mitarbeiter sind in der Betriebshaftpflicht mitversichert. Wird ein solches Impfangebot auch auf die Familienangehörigen der Mitarbeiter ausgedehnt, erweitert die Gothaer den Versicherungsschutz entsprechend. Impfungen für andere Personen sind grundsätzlich nicht mitversichert. Dieser Versicherungsschutz muss individuell vereinbart werden.
Mitversichert: Covid19-Schnelltests, PCR-Tests und Verteilung von Corona-Impfstoff durch Apotheken
Seit letzten Dezember dürfen Apotheken Covid19-Schnelltests anbieten. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber zusätzlich die Abstrichentnahme für PCR-Tests in Apotheken erlaubt. Beides ist in der Gothaer-Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken abgedeckt. Das gleiche gilt, wenn Apotheker Covid19-Schnelltests außerhalb der eigenen Betriebsräume wie in Schulen oder Betrieben anbieten.
Aktuell werden auch in Arztpraxen Corona-Impfungen angeboten. Die Belieferung der Ärzte mit Impfstoffen übernehmen die Apotheken. Diese besitzeneine Ausnahmegenehmigung, Impfstoffe umzuverpacken und an Arztpraxen zu verteilen. Daraus entstehende Risiken sind über die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer abgedeckt. Eine spezielle Pharma-Police (AMG-Deckung) ist hierfür nicht erforderlich. In älteren Versicherungsverträgen sollte zur Sicherheit die Höhe der Deckungssumme überprüft werden, ob diese noch zur Risikosituation passt.
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