Wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Pandemie bestimmt nahezu alles, auch in Unternehmen. Dennoch bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, unzureichende Altersvorsorge sowie ein kalkulierbarer Pensionsaufwand weiterhin aktuell. Daher sollten, trotz schwieriger Prognosen, wann sich die Wirtschaft wieder erholt, einige Aufgaben rund um die Versorgung gerade jetzt in Angriff genommen werden. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zeigt auf, wo Arbeitgeber ansetzen können.
Lösungen für verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2022
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung gilt ab 2022 für alle entsprechenden Vereinbarungen. „Für Arbeitgeber heißt das: baldmöglichst handeln“, so Michael Hoppstädter. Er empfiehlt etwa, den Arbeitgeberzuschuss beispielsweise in den bestehenden Direktversicherungsvertrag einfließen zu lassen, das erhöht die Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer. Wenn das bei dem Versicherer nicht möglich ist, sollte der Zuschuss in einen neuen Direktversicherungsvertrag fließen. Dabei gilt es, die Annahmerichtlinien der Produktgeber, zum Beispiel für Mindestbeiträge oder Mindestlaufzeiten, zu beachten. Eine weitere Option: Die Entgeltumwandlungsvereinbarung so abändern, dass der Einzahlungsbetrag, zur Direktversicherung gleichbleibt, während sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers entsprechend anpasst.
Matching-Modelle als Wertschätzung
Beim Kampf um qualifizierte Mitarbeiter kann die bAV oft ein entscheidender Faktor kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) gegenüber großen Firmen sein. „Matching contribution“, die Kombination von Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung, ist ein Zeichen der Wertschätzung, das auch KMU setzen können, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen. „Nach unserer Erfahrung liegt der Beitrag der Arbeitgeber in solchen Modellen bei 30 bis 50 Prozent des Beitrags, der vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird“, verdeutlicht der Longial Geschäftsführer. „Die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses wird nicht wertschätzend wahrgenommen – im Gegenteil.“
Förderung für niedrige Einkommen
Nur 30 bis 37 Prozent der Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (bis 2.500 EUR brutto monatlich) haben eine bAV. Gleichzeitig haben 90 Prozent dieser Beschäftigten Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge – das zeigt eine aktuelle Studie. Mit der Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz gibt es genau dafür eine Lösung: Das Unternehmen bekommt 30 Prozent Zuschuss für Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich, die für eine neue bAV von Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro monatlich aufgewendet werden. „Leider nutzen diese Förderung in erster Linie Firmen mit 250 Beschäftigten und mehr“, so Hoppstädter. Dabei ist es mit Blick auf die wachsende Altersarmut, die oft schlechte Altersversorgung der Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen sowie deren Wunsch nach einer betrieblichen Vorsorge auch ein Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, hier tätig zu werden – bei überschaubaren Kosten.
Pensionsrückstellungen im Blick behalten
Unternehmen mit Direktzusagen müssen in ihrer Bilanz die dafür notwendigen Pensionsrückstellungen ausweisen. Diese steigen zunehmend an und belasten mindestens noch die nächsten fünf Jahre sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung. Lösungsansätze für eine Entlastung, abhängig von den Wünschen und Zielen des Unternehmens, gibt es viele: „Von der Umstellung der Leistungszusagen auf beitragsorientierte Systeme über die Ausfinanzierung, mit und ohne Nutzung von Treuhandlösungen (CTA) zur Insolvenzsicherung, durch flexible Produkte und attraktiver Wertentwicklung bis hin zur Auslagerung der Verpflichtungen auf Pensionsfonds als externe Versorgungsträger“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen.
Versorgungswerke neu aufstellen
Weiterhin ist kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht. Die Folge: Versicherer senken ihre Leistungen, beispielsweise durch Reduzierung der Rentenfaktoren in ihren Produkten oder des Garantieniveaus. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer auf 0,25 Prozent zum 1.1.2022. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Versorgungswerke auf neue Beine zu stellen. „Früher getroffene Entscheidungen für einen Produktanbieter oder einen Durchführungsweg sollten hinterfragt, Beitrags- und Leistungskomponenten überdacht und neugestaltet sowie Risiken aus bestehenden Systemen entfernt werden“, rät Hoppstädter.
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