„Epochaler Einschnitt mit neuen Herausforderungen“

 

Nach gravierenden Marktregularien der Vergangenheit stellt der 10. März 2021 eine weitere Zäsur für die Finanzbranche dar – die „Offenlegungsverordnung“ der Europäischen Union ist in Kraft getreten: Anbieter und Vermittler sind jetzt gehalten, detailliert auf ihren Internetseiten und laufenden Berichten darzulegen, wie und ob sie die „ESG-Kriterien“ beachten.

ESG ist die Abkürzung für die englischsprachigen Nachhaltigkeitsaspekte „Environment, Social, Governance“ – Aspekte der Umwelt, der sozialen Belange und der verantwortungsbewussten Unternehmensführung. EXXECNEWS befragte führende Finanzdienstleistungsverbände, wie diese neue Verordnung aufgenommen und umgesetzt wird und was von ihr erwartet werden kann. Im Ergebnis: Eine durchaus positive Resonanz hinsichtlich der Ziele, aber auch Nachdenklichkeit hinsichtlich der praktischen Handhabung. Im Folgenden die Antworten von Frank Dornseifer, Geschäftsführer Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Andreas Grünewald, Vorsitzender des Vorstands Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und Dr. Marie-Luise Kern, Senior Referentin Investitionskapital ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.

EXXECNEWS Ausgabe 6

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