Immer wieder kommt es im Rahmen der Finanz- und Anlageberatung zu Fällen von Qualitätsmängeln, Falschinformationen oder sogar Betrug. Schätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass dies bei Anlegern hierzulande Verluste in Milliardenhöhe verursacht.

 

„Das kostet den Kunden nicht nur viel Geld und geht zu Lasten ihrer Altersvorsorge, sondern führt auch zu einem Imageschaden für die gesamte Finanzbranche“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Und das wiederum verhindert, dass sich die Menschen mit dem Thema der finanziellen Vorsorge und der Finanzplanung überhaupt beschäftigen.“ Der Verband der Finanzplaner in Deutschland achtet deshalb in besonderem Maße darauf, dass die von ihm ausgebildeten Zertifikatsträger, dazu zählen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®), CERTIFIED FOUNDATION & ESTATE PLANNER (CFEP®) , CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR und EFPA European Financial Advisor® EFA, nicht nur eine Ausbildung auf höchstem Niveau genießen, sondern auch dazu verpflichtet sind, ihr Wissen laufend auf dem neuesten Stand zu halten und das Kundeninteresse an erste Stelle zu stellen. Grundlage dieses Ansatzes sind die so genannten Ethik- und Standesregeln des FPSB Deutschland. Sie stellen sicher, dass Kunden bei einem Zertifikatsträger tatsächlich individuell und qualitativ hochwertig beraten werden.

Trau, schau, wem, heißt es so schön. Und das gilt auch und gerade bei der Geldanlage. „Immerhin sollte jeder bedenken, dass es dabei um das selbst verdiente und ersparte Geld und die eigene finanzielle Absicherung geht“, erklärt Prof. Tilmes, „und damit letztlich darum, den verdienten Ruhestand finanziell sorgenfrei genießen zu können.“ Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dem eigenen Finanzberater oder Finanzplaner auch wirklich vertrauen zu können. Das Gleiche gilt für einen Unternehmer, wenn es zum Beispiel um die Regelung der eigenen Nachfolge geht. Auch hier muss ein Estate Planner höchsten Qualitätsansprüchen genügen.

„Um diese Professionalität und Unabhängigkeit bei Finanzberatern, -planern und Nachfolgeexperten sicherzustellen, sollten Anleger auf das FPSB-Zertifikat achten“, rät Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Schließlich ist jeder Zertifikatsträger den Standesregeln des FPSB Deutschland verpflichtet. „Und sie dienen dem Schutz der Interessen der Kunden, der einzelnen Zertifikatsträger und des Verbandes sowie der Sicherung der Integrität des Berufsstandes“, so der FPSB-Vorstand weiter.

Grundsätzlich bestehen die Standesregeln aus vier Elementen:

  1. Den Berufsbildern
  2. Den Ethikregeln
  3. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger ganzheitlicher Beratung
  4. Den Praxisstandards für den Finanzplanungsprozess.

Das erste Element, die Berufsbilder, definiert drei Rollen: den Finanzberater, den Finanzplaner und den Estate Planner oder Nachfolgeplaner. Bei der Überarbeitung der Standesregeln wurde im Sommer 2019 das Berufsbild des Finanzberaters eingeführt, um den bisher sehr engen Fokus des Berufsbildes vom Financial und Estate Planning auf die Finanzberatung auszuweiten. Schließlich hat sich das Angebot der reinen Finanzplanung in den vergangenen Jahren erheblich zugunsten der ganzheitlichen Beratung oder Themenplanung verändert.

Vorrang des Kundeninteresses als Dreh- und Angelpunkt der Ethikregeln

Im Rahmen des zweiten Elements definiert der FPSB Deutschland e.V. acht grundlegende Ethikregeln, die Zertifikatsträger bei ihrer Berufsausübung einzuhalten haben, und die somit das Fundament einer guten Beratung bieten:

  1. Vorrang des Kundeninteresses
  2. Integrität
  3. Objektivität
  4. Fairness
  5. Professionalität
  6. Kompetenz
  7. Vertraulichkeit
  8. Sorgfalt.

Dabei hat die erste Regel besondere Bedeutung. „Sie ist quasi so etwas wie die Quelle der anderen Regeln“, erklärt Tilmes. „Sie besagt, dass ein Zertifikatsträger jederzeit dem Interesse seiner Kunden Vorrang einräumen und Interessenkonflikte vermeiden muss. Sollten sich diese nicht vermeiden lassen, müssen sie dem Kunden transparent erläutert werden.“ Zudem schreiben die Regeln vor, dass ein Zertifikatsträger Produktneutralität zu wahren hat, sich nachweislich laufend weiterbildet und keine Falschinformationen an den Kunden weitergeben darf.

Das dritte Element, die Grundsätze ganzheitlicher Beratung, unterscheidet die vollumfängliche ganzheitliche Beratung in Form einer vernetzten Finanzberatung – für sie gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) – und die Themenberatung, für die wiederum die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) ausschlaggebend sind. Dabei war die Einführung der GoT die vielleicht größte Änderung im Rahmen der Standesregeln. „Vor 20 Jahren war man der Ansicht, dass die Finanzplanung das Gleiche ist wie das Verfassen eines Schriftstücks, des Finanzplans“, erklärt Prof. Tilmes. „Heute dagegen ist Finanzplanung eine Methodik, mit der man zu Empfehlungen kommen will, die in einem abgegrenzten Themenbereich besprochen werden, zum Beispiel in der Anlageberatung oder in der Nachfolgeplanung.“ Das wurde mit der Einführung der GoT präzisiert und an die heutige Arbeitswirklichkeit angepasst.

Bei der ganzheitlichen Finanzberatung handelt es sich um einen Prozess, der dann im vierten Element der Standesregeln in den Praxisstandards konkret dargestellt wird. Der sechsstufige Prozess beschreibt die Entwicklung von Strategien, um die Kunden bei der Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen, und um ihre finanziellen Lebensziele zu verwirklichen. Zudem ist schließlich jeder Zertifikatsträger verpflichtet, sein Zertifikat alle zwei Jahre durch den Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung zu erneuern.

FPSB-Standesregeln: öffentlich zugänglich und transparent

„Doch bringen solche Regeln wenig, wenn deren Einhaltung nicht überwacht und im Zweifel nicht auch Sanktionen ergriffen werden“, so der FPSB-Vorstand. Dafür wiederum gibt es beim FPSB ein Ehrengericht, das darüber befindet, ob ein Vorwurf gegen einen Zertifikatsträger gerechtfertigt ist oder nicht. „Und das Ehrengericht entscheidet dann, welche Sanktionen ergriffen werden“, so Tilmes weiter. Die möglichen Maßnahmen reichen von einer Ermahnung über eine Geldbuße bis hin zur Aberkennung des Zertifikats und zum Ausschluss aus dem Verband.

Wichtig ist dabei auch, dass der FPSB Deutschland diese Regeln für jeden transparent und öffentlich zugänglich macht. Auf der Website des FPSB Deutschland (www.fpsb.de) können sich Verbraucher dazu informieren sowie die Standesregeln herunterladen und nachlesen. Eine ausführliche Erläuterung finden interessierte Anleger auch unter https://www.youtube.com/watch?v=sjRYSeLBYoI.

Gleichzeitig bietet die Verbraucher-Homepage des FPSB www.frueher-planen.de weitergehende Informationen.

Beratung und Finanzplanung auf höchstem Niveau

„Entscheidend ist für uns aber, dass wir vom FPSB damit eine Beratung und Finanzplanung auf höchstem Niveau garantieren“, so Tilmes Fazit. „Schließlich geht es darum, eine optimale und auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Beratung durch unsere Zertifikatsträger sicherzustellen, so dass deren Mandanten ihre Finanzen wirklich im Griff haben und ihre finanzielle Zukunft in sicheren Händen wissen.

 

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